Der Begriff begegnet mir ab und zu bei den Sterbeeinträgen, z.B. https://www.archion.de/p/b947850573/
Kann mir jemand erklären, worum es sich hierbei handelt? Kollateral heißt ja eigentlich seitlich und wird auch im Bereich der sog. Seitenverwandschaft verwendet. Aber allein das kann ich anhand der insofern "dürftigen" Inhalte der Sterbeeinträge nicht erkennen. Oder hat der Pfarrer das vermerkt, weil ihm die Verwandtschaftsverhältnisse zur Genüge bekannt waren (ohne dass er sie gesondert erwähnte resp. erläuterte)? Und wenn ja - welchen Sinn machten diese "Markierungen"?
Kann mir jemand erklären, worum es sich hierbei handelt? Kollateral heißt ja eigentlich seitlich und wird auch im Bereich der sog. Seitenverwandschaft verwendet. Aber allein das kann ich anhand der insofern "dürftigen" Inhalte der Sterbeeinträge nicht erkennen. Oder hat der Pfarrer das vermerkt, weil ihm die Verwandtschaftsverhältnisse zur Genüge bekannt waren (ohne dass er sie gesondert erwähnte resp. erläuterte)? Und wenn ja - welchen Sinn machten diese "Markierungen"?