Was sind "Collateralfälle"

Der Begriff begegnet mir ab und zu bei den Sterbeeinträgen, z.B. https://www.archion.de/p/b947850573/

Kann mir jemand erklären, worum es sich hierbei handelt? Kollateral heißt ja eigentlich seitlich und wird auch im Bereich der sog. Seitenverwandschaft verwendet. Aber allein das kann ich anhand der insofern "dürftigen" Inhalte der Sterbeeinträge nicht erkennen. Oder hat der Pfarrer das vermerkt, weil ihm die Verwandtschaftsverhältnisse zur Genüge bekannt waren (ohne dass er sie gesondert erwähnte resp. erläuterte)? Und wenn ja - welchen Sinn machten diese "Markierungen"?
 
Vermutlich ging es um die Witwen- und Waisenkasse. Die hessischen Pfarrer hatten Todesfälle zu melden, durch die diese Kasse Gelder von den Seitenverwandten zu erhalten hatte.


 
Danke für den Hinweis. Zwar können hier die großherzoglich hessischen Verordnungen nicht herangezogen werden, da die aufgeführten Beispiele aus dem Jahr 1779 stammen. Außerdem scheint es sich nicht um eine geistliche Witwenkasse zu handeln, da es zu dieser Zeit keinen Pfarrer mit Namen Brandeck gab (um das einfachste Beispiel herauszugreifen).

Dennoch gab es im früheren Hessen (Kurfürstentum und Landgrafschaft) bereits Witwen- und Waisenkassen unterschiedlichster Art und u.a. für Herrschaftsdiener, Lehrer, Pfarrer u.Ä. Und Sinn macht das Ganze deshalb auch, selbst wenn man (zurzeit) nicht klären kann, was die Personen mit welcher Kasse zu tun hatten.

Also: Herzlichen Dank nochmals für die Mühe und die schnelle Hilfe!
 
Eine Annäherung:

Ein Kollateralfall ist ein Erbfall, bei dem keine direkt Erbberechtigten existieren, also bei Vererbung an einen Seitenverwandten (u.U. auch an den zurückbleibenden Ehepartner); in Hessen gab es die Sondersteuer des sog. Kollateralgelds bereits seit 1650.

Diese Abgabe war in "hessendarmstädtischen Landen" anscheinend um mehr als das dreifache höher als im Falle der Vererbung an Vor- und Nachfahren.

Die Verwendung des eingenommenen Geldes war offenbar nicht zweckgebunden, man findet Angaben, dass es der Finanzierung der Armenfürsorge oder dem Unterhalt eines Gefängnisses diente; hier floss es beispielsweise in den Straßenbau:

Vor der "Standesamtszeit" waren in manchen Gebieten, wie eggi schon schrieb, offenbar die Pfarrer zur Anzeige solcher Fälle verpflichtet, siehe z.B.

Später war das dann die Aufgabe der "Zivilstandsbeamten" bzw. der Gemeindevorstände:
 
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