Was bedeutet extrahiert beim Taufeintrag?

Vielleicht ist er "auswärts" verstorben ...?! Und dem Pfarrer wurde es zugetragen und der war so nett es einzutragen. Ich kann mich aber auch irren. Auf die Schnelle nicht ergoogelt.

Gruss, Oliver
 
Guten Abend Wolfgang,

"extrahiert" in diesem Zusammenhang: "aus der Gemeinschaft der Gläubigen herausgezogen" - sprich: verstorben.

Dieser Pfarrer verwendet für die "Sterbenotizen" in diesem Taufbuch synonym:
+, def. (defuncta), extrah. .....


VG, Vera
 
Den Eintrag "extr." habe ich gerade auch bei einem Taufeintrag aus Fürth (St. Michael) von 1794 gesehen (http://www.archion.de/p/fc895f4fba/); da steht als Randnotiz "extr. 31.12.1828". Ich weiß aber ganz sicher, daß der Täufling, der spätere Brauereibesitzer Johann Michael Humbser, erst 1861 gestorben ist.

Im betreffenden Kirchenbuch von St. Michael werden Todesdaten mit Kreuz bezeichnet, oft steht auch noch die Seitenzahl des Bestattungsbuches dabei.
Im Umfeld der zitierten Seite sind weitere "extr."-Einträge. Manchmal scheint das Datum +/- mit dem der Heirat (angemerkt mit "cop." = copuliert) zusammenzugehen. Das kann mit den Verehelichungsgesuchen zusammenhängen, die bei der Stadt gestellt werden mußten.
 
Vielleicht bedeutet dieser Zusatz nur, dass die betreffende Person in dem genannten Jahr die Kirchengemeinde (seiner/ihrer Taufe) verlassen hat - wahrscheinlich, um eine Ehe zu schließen. In anderen Gemeinden heißt es dann: er/sie wurde dimissioniert.
Wenn in dem Kirchenbuch keine Trauung zu finden ist (besser noch, wenn eine Trauung in einer anderen Kirchengemeinde zu finden ist), dann sind wir wohl auf keinem Holzweg!
Vermutlich hat der Pfarrer seine Lateinkenntnisse ein wenig großzügig genutzt. ;)

Gruß
Libero
 
Ich kenne das auch, allerdings mit dem Zusatz "Taufschein extr.". Es betrifft oft Personen, die nicht mehr im Ort ansässig sind. Für welchen Zweck diese Taufscheine benötigt wurden, konnte ich auch noch nicht feststellen. Allerdings taucht dies häufiger auch bei Auswanderern auf.
Es handelt sich also hier vermutlich um einen Vermerk, dass ein "Auszug" aus den Kirchenbüchern angefertigt worden ist.
Gruß
Hanna
 
Ich habe auch noch ein Beispiel wie Swanahilt.
Mein Vorfahre ist 1705 in Bullenheim geboren. Geheiratet 1729 in Nenzenheim. Dort sind alle Kinder geboren und in Nenzenheim ist er 1761 verstorben. Beim Geburtseintrag in Bullenheim steht: extrah. d. 30. Juni 1750.

Gruß
 
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