Vieth

Numer 3 - der Text zur Einwilligung zur Ho und die nebenstehende Spalte sind nicht so klar- koennte jemand helfen bitte- dankeschoen
Vieth
 
das königl.
Land- und StadtGe-
richt zu Fehrbel-
lin hat die Ein-
willigung gegeben
und der Bräuti-
gam hat den Aus-
einandersetzungs
Schein mit den Kin-
dern 1ter Ehe vor-
gezeigt


Ja! Die Ehe
ward aber durch
den Tod der Frau
getrennt.
 
Nein, das heißt es leider nicht.
Bitte auch die Texte der Spaltenüberschriften beachten! --- Die Spaltenüberschrift der zweiten nachgefragten Spalte bezogen auf den Bräutigam lautet:

"Ob er schon verehe-
licht gewesen und
wie die Ehe getrennt
worden."



Ihre Fragen beziehen sich ja auf die Ehe des Witwers(!) Siegmund Friedrich Vieth. "...ob er schon verehelicht gewesen..." > Antwort: Ja!

"...wie die Ehe getrennt worden...."
> Antwort: ...durch den Tod der Frau!

Also >>>>
Die 1. Ehefrau ist gestorben.
Durch den Tod der 1. Ehefrau wurde die 1. Ehe "getrennt" / "aufgelöst".

Die Kinder aus der 1. Ehe haben aber Erbansprüche an den Vater und aus dem Vermögen ihrer Eltern.
Mit diesen Kindern 1. Ehe mußte sich Vieth zunächst "auseinandersetzen" / "deren Erbansprüche regeln und sichern" bevor er sich ein 2. Mal verheiraten konnte.
 
Dankeschoen- das ist gut zu wissen- ich meine die 'juristischen' Hintergruende
und da wir schon bei dem Thema Scheidung sind, gibt es fuer diese ein Zentrales Register? Sowas wurde doch nicht vom 'lokalen Pastor' entschieden, oder?
 
Um welche "juristischen Hintergründe" geht es Ihnen denn bitte?

Zentrales Register für Scheidungen: Nein.
 
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