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das königl.
Land- und StadtGe-
richt zu Fehrbel-
lin hat die Ein-
willigung gegeben
und der Bräuti-
gam hat den Aus-
einandersetzungs
Schein mit den Kin-
dern 1ter Ehe vor-
gezeigt
Ja! Die Ehe
ward aber durch
den Tod der Frau
getrennt.
Nein, das heißt es leider nicht.
Bitte auch die Texte der Spaltenüberschriften beachten! --- Die Spaltenüberschrift der zweiten nachgefragten Spalte bezogen auf den Bräutigam lautet:
"Ob er schon verehe-
licht gewesen und
wie die Ehe getrennt
worden."
Ihre Fragen beziehen sich ja auf die Ehe des Witwers(!) Siegmund Friedrich Vieth. "...ob er schon verehelicht gewesen..." > Antwort: Ja!
"...wie die Ehe getrennt worden...."
> Antwort: ...durch den Tod der Frau!
Also >>>>
Die 1. Ehefrau ist gestorben.
Durch den Tod der 1. Ehefrau wurde die 1. Ehe "getrennt" / "aufgelöst".
Die Kinder aus der 1. Ehe haben aber Erbansprüche an den Vater und aus dem Vermögen ihrer Eltern.
Mit diesen Kindern 1. Ehe mußte sich Vieth zunächst "auseinandersetzen" / "deren Erbansprüche regeln und sichern" bevor er sich ein 2. Mal verheiraten konnte.
Dankeschoen- das ist gut zu wissen- ich meine die 'juristischen' Hintergruende
und da wir schon bei dem Thema Scheidung sind, gibt es fuer diese ein Zentrales Register? Sowas wurde doch nicht vom 'lokalen Pastor' entschieden, oder?