Verständnisfrage

Es geht bei diesen Aufstellungen unter "Sonstige Amtshandlungen" - wie in der Information zum KB ausgewiesen - um sog.

Kirchenstühle
Kirchenstände
Priechen

Eine Erläuterung dazu findet sich z.B. hier:


Kirchensitz


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Im o.a. KB Eintrag heißt es: .....Gundelach habe vor [für] s. [seine] 2 Töchter ..... 2 Stände gelöst ---- nicht(!): vom Stande gelöst

Mit anderen Worten etwas verkürzt: er hat dafür gezahlt, daß diese beiden Töchter einen "eigenen" Kirchenstuhl nutzen konnten bzw. einen eigenen "Sitz" in der Kirche hatten.
Dieses Recht konnte auch vererblich sein.


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Ich verschiebe zudem Ihre Frage von "Allgemeines" in den Forumteil für "Begriffe und Abkürzungen".
 
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