Uneheliche Geburt Kirchensprache

Hallo zusammen,

kann mir jemand bei diesem Eintrag helfen?
Gibt es hier irgendeinen Hinweis, warum der benannte Vater von der Klage freigesprochen wurde?

Grüße von Christiane


Ich lese:
17/Niederdresselndorf d 14 ten gegen halb 5 uhr des abends ist

Catharina Wilhelmina Demmerin, Joh: Henrich

Demmers ehel. nachgelaßene Tochter, mit einem unehelichen Sohn niederkmmen, dessen Vater zu seijn Sie beij Amt zu Burbach angegeben den Jost Pulvrich hiesigen Schäfer:

Nachdem also der xxx Amtsvoigt nomine

Sernixxx nohtri Hoheit hat durch den Amsbediener(?) Reichel zu Gevatterleuten erboten den Johann Henrich Schmenn(?) den 1ten Von hier und Catharina, Gottfried Füchten(?) Ehefrau

allhier; so ist besagter unehelicher Sohn d 18ten

Dito Von vermeldeten(?) Gevatterleuten Zur

Heil. Tauff gebracht und genannt worden:
Johann Henrich. /// +gestorben 05.07.1837

//// links: NB. NB. NB (??) xxx Jost Pulverich Von der Von der Demmerin gegen ihn geführte Klage … Vom 14. Decemb. 1778 gänzlich entbunden, und von xx xxx völlig freijgesprochen wurde; …allhier … und attestim xxxx wollen. H. Diltheij, p.Z. xxx des …
 
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