Trauung Hanß Bauer am 11.05.1630

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Verkündigt:
Sonntag 10
1-8-25 Apr:

2. May

Eingeläutet:
Dienstag, 11. May

Hanß Bauer zu XXX, ein XXX:
XXX Anna des XXX zu
Kleedorf eheliche Tochter

[Nr] 10
[Verkündigt]
☉ (=Sonntage) 18. 25. Apr:
2 May ⟨1630⟩

[Eingeleittet]
♂︎(=Dienstag) 11. May

Hanß Bauer zu Aspenshoffen, ein Wit=
tiber: Anna des Georgen Funckhens zu
Kleedorff Eh⟨eliche⟩ Tochter.

https://goo.gl/maps/p6NCWC7bu4kbAeh6A
 
Ja, Wittib = Witwe, weiblich und Wittiber = Witwer männlich

Da Sie schrieben, sie wären noch am Anfang Ihrer Forschung, hier noch ein kleiner Hinweis zu den Zahlen am Anfang (18., 25., April und 2. May.)

Der Heiratswille, ähnlich dem heutigen Aufgebot, wurde an drei aufeinanderfolgenden Sonntagen in der Kirche verkündet oder manchmal auch angeschlagen, sodass jemand, der Einwände hatte, Widerspruch einlegen konnte, also schon einmal woanders verheiratet oder ähnlich.

Proklamation – Wikipedia

Den hinteren Begriff "eingeleittet" [21.?] kannte ich nicht, könnte aber die Einleitung der Heirat sein:

siehe: Einleitung DWDS

Wenn das manchmal später als die Proklamtion war, könnte es sich um eine "Dimission" gehandelt haben, wenn Brautleute aus verschiedenen Pfarreien stammten, musste eine dementsprechende Erlaubnis an die ausführende Kirche erteilt werden.
 
Es existieren mittlerweile mindestens 2 Threads parallel, die defacto identischen Inhalt haben und in denen sich mehr und mehr doppelte Informationen finden, mit entsprechender unnötiger Doppelarbeit vieler Hilfswilliger.

Ich schließe daher jetzt beide davon und bitte darum, für konkrete Fragen jeweils ein(!) neues Thema zu eröffnen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
 
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