Textlücken bei Trauung "ohne Proclamation"

Liebes Forum,

ich hoffe auf Hilfe bei der vermuteten lateinischen Abkürzung in der dritten Zeile des Traueintrags. Einige weitere, für den Sinn allerdings weniger kritische Zweifel habe ich ebenfalls mit ?? markiert und würde mich über
Bestätigung oder Korrektur freuen.
Zu guter Letzt frage ich mich, weshalb die Trauung ohne vorherige Proclamation erfolgte bzw. erfolgen durfte - ist dazu ein Hinweis möglich?
Im voraus vielen Dank fürs Anschauen und Grüße!

Linke Seite von:
http://www.archion.de/p/edd74a5447/

Im Jahr Christi Achtzehnhundert fünf und vierzig
am Sechsundzwanzigsten Januar wurde ohne
Proclamation [xx xx xx ??] nach beigebrachter
landräthlichen und landgerichtlichen Bescheinigung,
daß dem Vollzug der Ehe in bürgerlicher und
[heimat??]rechtlicher Beziehung kein Hinderniß im
Wege stehe, nachdem die kanonischen Erforder-
nisse gemacht worden waren, , mit Einwilligung [von??]
[der ??] Mutter der Braut: Johann Peter Trinkaus,
Ortsbürger und Zeugschmied zu Reichelsheim, [ein ??]
Wittwer, alt sechs und zwanzig Jahre
und zwei Monate, mit Anna Eva Ka-
tharina Hotz, eheliche [unverheirathete ??] Tochter
des weiland Johann Georg Hotz, Ortsbürger
und Steinhauer zu Oberostern und seiner
Ehefrau Anna Eva geborene Hofmann,
alt vier und zwanzig Jahre und
zwei Monate, kirchlich getraut.

Zeugen sind gewesen:
1.) Johann Peter Slamal, Ortsbürger zu Reichelsheim
2.) Georg Heinrich Trinkaus, Vater des Bräuti-
gams, welche gegenwärtiges Protocoll mit
mir dem [Pfarrvicar ??], der die Trauung [verrich- ??]
tete unterschrieben haben







 
@ lateinische Abkürzung


prop: conc: antec:

= propter concubitio antecepit

übersetzt: wegen vorweggenommenem Beischlaf
 
Die kirchliche Proklamation hatte sich durch die Faktenlage (quasi Heiratszwang) in Verbindung mit den vorliegenden Bescheinigungen von selbst erübrigt. -
Und hier ergänzend noch die zusätzliche Lesekorrektur:


...daß dem Vollzug der Ehe in bürgerlicher und
privatrechtlicher Beziehung kein Hinderniß im
Wege stehe, nachdem die kanonischen Erforder-
nisse gemacht worden waren, , mit Einwilligung von
der Mutter der Braut: Johann Peter Trinkaus,
Ortsbürger und Zeugschmied zu Reichelsheim, ein
Wittwer, alt sechs und zwanzig Jahre
und zwei Monate, mit Anna Eva Ka-
tharina Hotz, eheliche unverheurathete Tochter
des weiland Johann Georg Hotz, Ortsbürger
und Steinhauer zu Oberostern und seiner
Ehefrau Anna Eva geborene Hofmann,
alt vier und zwanzig Jahre und
zwei Monate, kirchlich getraut.

Zeugen sind gewesen:
1.) Johann Peter Sclamal(?), Ortsbürger zu
Reichelsheim
2.) Georg Heinrich Trinkaus, Vater des Bräuti-
gams, welche gegenwärtiges Protocoll mit
mir dem Pfarrvicar, der die Trauung verrich-
tete unterschrieben haben
 
Allen Helfern danke ich ganz herzlich! Wie aus meinen Fragen ersichtlich, habe ich noch wenig Erfahrung und freue mich deshalb besonders, wenn die sehr geschätzte Lesehilfe auch noch mit einer hilfreichen Erläuterung einhergeht - toll.

(Der Nachname ist übrigens tatsächlich Slamal.)

:) Ulrike
 
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