Strassengang

In einem Kirchenbuch aus Ohrenbach (Rothenburg ob der Tauber) habe ich 'ehelich zu Kirche und strassengang mit 1 Jungfrl. Ursula ...' gelest.

An anderen stellen kan man auch 'zur Kirche und strassen gegangen' lesen.

Was ist mit strassengang gemeint?


VG
Bjarke
 
Ich glaube, daß ich die Antwort hier gefunden habe:

www.woerterbuchnetz.de/DWB/strasze - B. 3) b):
b) zu kirche und strasse gehen u. ä. als rechtsbrauch; die formel ist seit dem 13. jh. bis ins älternhd. bezeugt, vgl. auch teil 4, 1439; 5, 793; Fischer schwäb. 4, 393; 5, 1828; von verlobten oder jungvermählten 'öffentlich zusammen erscheinen vor den leuten, vor der gemeinde', was rechtliche wirkungen hat: so zwey ehegemecht ... zusammen kummen, ze kirchen und strassen gangen und sie die ehelich deck beschlagen hat (qu. a. d. j. 1541) bei Fischer schwäb. 4, 393; dasz auch die heimliche ehe zu billigen sei, wenn sie gleich offentlich nicht gehalten noch zu kirche und strasze miteinander gangen wären (a. 1539)

www.woerterbuchnetz.de/DWB/straszengang


VG
Bjarke
 
Zurück
Oben