Der Unfall / das Ereignis -vielleicht ein Schlaganfall- geschah am 6. Mai, gestorben ist er am 9. Mai.
Das KB ist überschrieben mit "Defunctorum" - Gestorbene - also werden hier Sterbedaten angegeben.
Demgegenüber --- > "Sepultorum" - Begrabene ---- mit angegebenen Begräbnisdaten
Meiner Erfahrung nach bezieht man sich im 17. Jh., sofern nur
ein Datum angegeben ist, auf das
Bestattungsdatum. Dieses war, da der Zweck der Kirchenbuchaufzeichnungen ja zunächst in der Niederlegung/Dokumentation der durchgeführten Amtshandlungen bestand, die für die Kirchengemeinde eigentlich relevante Angabe, denn viel "Innerkirchliches" hing von ihr ab (nicht zuletzt die jeweils erhobenen Gebühren). Die Lebensdaten interessierten zu dieser Zeit erst nachrangig.
Zu den Anfängen der Kirchenbuchführung in evangelischen Gegenden hier beispielsweise das Zitat einer Anweisung aus der Kirchenordnung für Nürnberg/Markgraftum Brandenburg (1564). Zunächst nur im Hinblick auf Taufe/Copulation formuliert, wurde sie mit Sicherheit auch bei Begräbnissen entsprechend befolgt:
"Es sollen auch die Pfarrherr oder Kirchendiener yedes orts / in ein sonder Register fleissig einschreiben / die namen vnd zunamen der kinder die sie tauffen / vnd die personen / die sie Ehelich einlaiten / vnd auff wellichen tag vnd in wellichem Jar solliches geschehen sey."
Quelle:
https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10147711?q="es+sollen+auch+die+pfarrherr"&page=114,115
Im Laufe der Zeit wurden die Angaben dann verfeinert: im 18. Jahrhundert wurden, z.B. in dieser Ordnung für Hessen-Kassel (1772), die Kirchenbuchführer angewiesen, beide Daten anzugeben (im hier zitierten Text anhand der jeweiligen Musterbeispiele):
Kirchenbücher sind in vielen kirchlichen Archiven die am intensivsten genutzte Quellengattung – sind sie doch unabdingbar für jede Ahnenforschung, die vor die standesamtliche Zeit – im Linksrheinischen ab 1798, im Rechtsrheinischen ab 1874 – zurückreicht. Emsige Familienforscher übersehen dabei...
blog.archiv.ekir.de
Was konkret das "Ringleber" Buch betrifft: da zuweilen auch Hinweise auf Bestattungsumstände ("ohne Sang und Geläute" bei Nr. 1/1681) oder auf den Text der Leichenrede (Nr. 6/1681) ergänzend beigefügt sind, bzw. das Wort "begraben/beerdigt" auch ausformuliert verwendet wird (Nr. 5/1681 oder einige Einträge in 1713/1714), spricht auch in diesem Buch m.E. inhaltlich nichts dafür, dass es sich bei den Angaben generell um Sterbedaten handelt.
www.archion.de
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In Ausnahmefällen taucht das Sterbedatum auf; es wird dann aber explizit und zusätzlich angeführt:
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Im nachfolgenden Bestattungsbuch vollzieht sich dann der Übergang von der alleinigen Angabe des Bestattungsdatums zur generellen Angabe beider Daten (ab 1717):
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Mein Fazit wäre demnach, dass Salomon Knauff am 6. Mai (spätestens am 7. oder 8.) gestorben ist, nachdem er zwischenzeitlich noch einmal zu sich gekommen war, wodurch man ihm auch die übliche Sterbebegleitung (Gebet und Zurufen=Zuspruch) noch angedeihen lassen konnte, und dass er am 9. Mai begraben wurde.