Auf den Standpunkt kann man sich durchaus stellen.
Hierzu muss jedoch zugleich auch unterstellt werden, daß
a) weder der Kirchenbuchführer zum Zeitpunkt dieses Eintrages (1828) -noch die etwaigen Informanten des Kirchenbuchführers über diesen Todesfall- gewußt haben, was der Vater dieses Kindes aktuell macht, oder ob der Vater dieses Kindes aktuell noch lebt - oder nicht.
Und dann trägt man eben in das Kirchenbuch ein, daß der Kindsvater irgendwann früher einmal Domsekretair gewesen ist..... - wird schon irgendwie passen.....
b) der Kirchenbuchführer das Wort "gewesenen" nicht trennungsscharf benutzt, was dann für (beinahe) sämtliche Einträge dieses(!) Kirchenbuchführers, in denen er es verwendet, ebenfalls unterstellt werden müsste.
(Warum "beinahe"? - Bei einer "gewesenen Witwe" z.B. sollte es unstrittig kein.

)
Jedenfalls waren sich der Kirchenbuchführer und auch seine etwaigen Informanten -wenn man die o.a. Annahmen vertritt- auch im Jahr 1829 noch nicht darüber im Klaren, wie es um den Kindsvater Carl Friedrich Herrmann bestellt war.

Dann stirbt dessen jüngste Tochter, Julie Johanne Elisabeth, und er notiert erneut "gewesenen Domsekretairs"....
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