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Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstands und die Eheschließung 1875
Seit dem 15. Jahrhundert hatte die Kirche in Tauf-, Trau- und Sterberegistern (Kirchenbüchern) den Personenstand der Bevölkerung dokumentiert. Im Deutschen Kaiserreich entstanden unter dem Einfluss des Code civil erstmals reichseinheitliche Regelungen mit dem Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875.[5] Darin wurde zum 1. Januar 1876 die staatliche Beurkundung von Geburten, Heiraten und Sterbefällen verpflichtend.