Lesehilfe

http://www.archion.de/p/4d5a9d2e3b/

Hallo, in den Bemerkungen steht etwas von Anna Zapf, ledigen Standes, Geschwisterkind des Kindsvaters in ?Mirsdorf?

Liege ich richtig das dies eine Schwester vom Vater Christian Moritz Hütter ist?
Warum ist diese dann als Zapf aufgeführt wenn sie "ledigen Standes" ist?

oder lese ich hier was falsches?

Gruß
 
Nein, Ihre Annahme ist leider nicht richtig.


Patin ist:

Anna Zapf, ledigen Standes, Geschwister-
kind des Kindesvaters in
Tagelöhnerstochter. Stellvertreter: des
Kindes mater.




Geschwisterkind = eine Nichte oder ein Neffe


Da diese Patin einen anderen Familiennamen als der Kindsvater führt, kann sie nur eine Tochter einer Schwester des Kindsvaters sein.

BG
 
ach, geschwisterkind. natürlich.
Da hatte ich einen Denkfehler. Jetzt macht das natürlich sinn. Dankeschön!
 
1889 wird geboren August Hütter - als Pate erscheint Anna Zapf, Geschwisterkind

1874 wird getauft Anna Zapf - Mutter: Anna Margaretha Wolf

Sollte die o.a. Patin mit dem 1874 getauften Kind identisch sein, wäre die Patin 1889 ca. 15 Jahre alt gewesen und somit konfirmiert - sprich: das Patenamt hätte aus kirchlicher Sicht übernommen werden können.

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1888 heiraten

Moritz Hütter (früher Wolf), Taglöhner und Catharina Kunigunde Marie geb. Bauer (= die Eltern des o.a. 1889 geborenen Kindes)

Eltern des Bräutigams: Andreas Hütter (Adoptivvater), Zimmermann, + (verstorben) und Margaretha geb. Wolf


Da die Mutter des Bräutigams eine geborene Wolf ist, heißt dies, daß der Bräutigam unehelich -als Moritz Wolf- geboren wurde.

Um Ihre Frage, ob die 1874 geborene Anna Zapf identisch ist mit der Patin des Jahres 1889, müssen Sie klären, ob Anna Margaretha Wolf -verheiratete Zapf- (die Mutter der Anna Zapf) eine Schwester des Moritz Hütter (früher Wolf) ist.

Nur so läßt sich das "Geschwisterkind" fundiert belegen.
Bis hierher haben Sie zwar Indizien, aber noch keinen belegbaren Beweis.

BG
 
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