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der ämtliche [amtliche] Trauschein vom 18 tn 7br;
der ?Scheidungschein? vom 30 tn 7br;
das Alter des Bräutigams wurde
durch einen Taufschein bewiesen;
Einer Dimission bedurfte es nicht
weil der Bräutigam 14 Jahre in dieser
Gemeine gedient hatte