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Johann Müller, noch ledigen Stands, ein Papiermachers Ge-
sell uf der Warttenfelser Pappiermühl, welcher nach erhal-
tener Dimission (= Entlassung) in Oberrodach sich herberglich (= zur Miete) niedergelaßen,
wurde den 18 7bris (= September) wurde mit seiner in gedachter Pappier-
mühl geschwächten (= geschwängerten) Margaretha Wichin, als des ehr- und arbeit-
samen Veit Wichs, Flößers und Inwohners zu gedachten Oberrodach,
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eheleib(lichen) jüngsten Tochter, nach abgelegter Beicht und
erhaltenen Absolution, in allhiesiger Kirchen in der
Still copuliret (= getraut) und getrauet.
Paare, bei denen die Frau bereits schwanger war, wurden für gewöhnlich wegen der begangenen "Unzucht" (= vorehelicher Sex) "in aller Stille" getraut. "Unzucht" war mit Geldstrafe belegt (die Bestrafung wurde im Gebiet des Fürstentums Bayreuth erst im Jahr 1796 aufgehoben). Mancherorts musste das Brautpaar bei der Trauung zum Zeichen der Schande zusätzlich Strohkränze tragen, wenn die Braut bereits schwanger war.