Lesehilfe für Traueintrag aus 1738 erbeten

Liebe Mitforschende,
ich benötige Hilfe bei der Übertragung eines Traueintrags aus 1738. Folgendes konnte ich lesen:

B.C.D.
1738
Hanns Benedict Schneider, Hanns Schneiders Inwohners
zu Cottendorf ältester Sohn wurde mit
Fr. Anna Christina ... gebl. Mäußelbach weyl. Hanns
Ernst ... nachgelaßener Wittbe Dom ...
... ... proclamiert.

Die betroffenen Personen um die es sich handelt sind: Hanns Bendict Schneider und Anna Christina N.N. .
Die bibliografischen Angaben lauten: Kirchenbuch Griesheim Taufen Trauungen Beerdigungen 1700-1764, Seite 167, Nummer 1/1738, Bild 180.
Hier der Permalink: https://www.archion.de/p/601d0987ed/

Kann bitte jemand versuchen ob er die mit ... gekennzeichneten Worte übertragen kann? Vielen Dank im Voraus.
Noch eine Frage. Warum nur proclamiert und nicht auch copuliert? War das in der 2. Ehe nicht mehr gestattet?
 
Proklamation - Aufgebot = öffentliche Bekanntmachung, dass 2 Personen gewillt sind die Ehe miteinander zu schließen.

Copulation - Heirat = in vorstandesamtlicher Zeit kirchlicher und(!) weltlicher / rechtlicher Vollzug der Ehe.

Besteht wirklich ernsthaft die Auffassung, dass irgendwann eine Ehe nur(!) per Aufgebot rechtswirksam geschlossen werden konnte???

——————

Könnte man sich vielleicht auch vorstellen, dass die Copulation / Heirat in einem anderen Kirchspiel vorgenommen wurde?!?

Oder, dass der Pfarrer das Datum der Copulation / Heirat im konkreten Fall nicht explizit eingetragen hat?

Nichts für ungut. 🥹🫩
 
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