Lesehilfe erbeten: Auf welche Verordnung hin mussten meine Vorfahren heiraten?


Hallo,
siehe Link, ich suche Hilfe bei der Übersetzung des ersten Eintrags auf der linken Seite.
Bisher lese ich:
"1792 Copalirte
Johann Georg Nicolaus May, ein Arbeiter bei hies. Porcell. Fabrik
weil. Johann Michael Mays gewesenen Lehrknechts im Lamprechter Blechhammer
hinterlassener einziger Sohn ist mit der
von ihm geschwächten Annen Susannen Friedrichin aus dem
Meiningischen auf erhaltene (nicht lesbar) Verordnung den
15. Jul. a.a. allhier Copalirt worden."

Soweit so verstanden, aber das Wort vor "Verordnung" kann ich nicht entziffern. Die exakt selbe Formulierung ist in den zwei folgenden Einträgen auch verwendet worden, aber dort genauso unleserlich. Die automatische Übersetzung scheitert generell an der Handschrift.

Kann mir bitte jemand helfen?

Vielen Dank im Voraus.

Karsten
 
Bezogen auf die Seite zum Eintrag ist sicherlich das "andere" Links gemeint. ;)


Copulirte

.... a. c. [anni currentis / im laufenden Jahre] copulirt worden

--------------

Ephoral Verordnung


Also einer Genehmigung / Anweisung der zuständigen "kirchlichen Aufsichtsbehörde" - siehe: https://www.dwds.de/wb/Ephorie

BG, Vera
 
Hallo Vera,
In der Tat, es war das „andere“ 😁 Entschuldigung.

Ganz herzlichen Dank. Das hilft mir wirklich weiter.

Viele Grüße

Karsten
 
ihm geschwächten Annen Susannen Friedrichin
Also ich würde es nicht als "geschwächten" lesen, sondern als "geschwängerten" auslegen, da in solchen Fällen dann extra Erlaubnisse erteilt werden mussten (Ephoral-Verordnung - so dass die Trauung dann schneller, z. B. ohne dreimaliges Aufgebot, vollzogen werden durfte). Eben genauso wie im nächsten Eintrag, wo in "Unehren" geheiratet wurde mit eben dieser Verordnung.

Frohes Weitersuchen LautscheOma
 
Also ich würde es nicht als "geschwächten" lesen, sondern als "geschwängerten" auslegen,

Das sind aber zwei paar Schuhe, was dort definitiv geschrieben steht

>>> geschwächten [vollkommen richtig gelesen]

und wie man es auslegt

——- geschwängert.

Die Ehre der Jungfrau war übrigens bereits bei vorehelichem Beischlaf geschwächt, vollkommen unerheblich ob geschwängert oder nicht.

Nichts für ungut. :cool:
BG, Vera
 
Die Ehre der Jungfrau war übrigens bereits bei vorehelichem Beischlaf geschwächt, vollkommen unerheblich ob geschwängert oder nicht.

Nichts für ungut. :cool:

Liebe Frau Nagel,
ganz im Gegenteil, ich bin froh über jede Erklärung und Klarstellung. I

Ich konnte mir unter "von ihm geschwächten" nichts anderes vorstellen, hatte diesen Ausdruck so auch bisher noch nie irgendwo gelesen. Ich hatte zuerst auch "geschwächten" gelesen, konnte mir aber gut vorstellen, dass es ebenso geschwäng(er)ten heißen könnte, da die Schreiber ja nicht immer allzu sorgfältig oder in Kurzformen ihre Niederschriften gefertigt hatten.
Wieder etwas gelernt und vielen Dank!
 
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