Lesehilfe bzw. Begrifflichkeit Traueintrag

...ehelich hinterlassener Sohn....

oder anders ausgedrückt:

...ein ehelich geborener Sohn, dessen Eltern/Vater... zum Zeitpunkt des infragestehenden Ereignisses bereits verstorben sind.

BG, Vera
 
Noch ein kleiner Tipp:

Wie man einen sog. PERMALINK erzeugt, findet man auf den Hilfeseiten dieses Forums.

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Und noch eine Anmerkung:

anstelle des Wortes "hinterlassen(er)" finden sich gleichbedeutend auch die Formulierungen:

-nachgelassen(er) oder
-weiland / weyland

Noch heute findet man z.B. in Traueranzeigen Formulierungen wie:

...der Verstorbene hinterläßt xyz....


BG, Vera
 
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