Lesehilfe beim Ortsnamen und Berufsbezeichnung

Hallo,

kann mir jemand helfen, den Ortsnamen und eine Berufsbezeichnung zu entschlüsseln?

Wiernsheim - Dekanat Mühlacker - Mischbuch 1660-1802 Band 1 - Bild 161


Eintrag 289, vorletzte Zeile des Eintrags und der Trauung von Hanß Georg Bäuchle.
Es geht um die Angaben zur Braut

"[...] Maria Juditha, Machael Schochens
B. und _________ - ___________ in ______________
zurückgebliebener Tochter."

Der Ort könnte evt. Mönßheim lauten. Für die Berufsbezeichnung habe ich leider keinen
leisen Verdacht.

Ich bin für jede Hilfe dankbar. Herzliche Grüße, WB.
 
Hallo MSiegle,
das war ja erstaunlich schnell und äußerst treffend. Das "y" hat mich am meisten zu schaffen gemacht.
Kennen Sie diese Berufsbezeichnung? Ich habe diesen Beruf nicht finden können.
Ich gehe stark davon aus, dass Mönßheim dem heutigen Mönsheim (Landkreis Leonsberg) entspricht.

Herzlichen Dank
 
Google bzw Wikipedia liefern:

"Meierhof steht für
Meierhof, Bauerngehöft oder -gebäude, in dem einmal der Verwalter (der Meier) eines adligen oder geistlichen Gutshofes gelebt hat"

"Als Beständer (auch Beständner oder Bestandinhaber) bezeichnete man Pächter oder Mieter eines Eigentums – typischerweise herrschaftlicher Güter, Höfe, Felder oder Mühlen – das sie gegen Zahlung eines jährlichen Zinses (siehe auch: Bestandzins) oder, im Falle kleiner Bauern, einer jährlichen Naturalabgabe in Besitz und zur Nutzung, als Erbbeständer auch in erblichem Besitz, aber nicht zu Eigentum halten konnten"
 
Liebe Kollegen,
ich komme noch mal auf meine obige Anfrage zurück. Der Eheeintrag beinhaltet zusätzliche Angaben links und rechts neben dem Haupteintrag.

Links steht wohl: "d. 4. Apr. cop. post. Dom. Septuag. cop."
Rechts steht ein Verweis auf das Seelenregister: S. 289, den Text darunter kann ich nicht entziffern: evt. "ozf 35 p.s.h."

Kann mir jmd. sagen, was die Angabe links bedeutet und wie die Angabe rechts zu verstehen ist?

Hier noch mal der Direktlink:


Vielen Dank
 
Links steht wohl: "d. 4. Apr. cop. post. Dom. Septuag. cop."
d. 4. Apr.
Cop.
post. Dom.⟨inica⟩
Septuag.⟨esima⟩
cop.

Sonntag Septuagesima war 1752 der 30.Januar (vermutlich 1.Proclamation)
Der 4.April 1752 war der Osterdienstag (Trauung)

Rechts steht ein Verweis auf das Seelenregister: S. 289, den Text darunter kann ich nicht entziffern: evt. "ozf 35 p.s.h."
vermutlich:

Opf.⟨er⟩
35 x (=Kreuzer) 5 h.⟨eller⟩

https://de.wikipedia.org/wiki/Kreuzer_(Münze)
‘In den meisten Währungssystemen der süddeutschen Region galt: 8 Heller = 4 Pfennige = 1 Kreuzer,’
 
Im Eintrag darunter steht auf der linken Seite: d. 4. (oder 9.) Apr. procl. 1 vice Dom. Sept.

Wie ist das zu verstehen? Ich finde auch, dass bei beiden Einträgen nicht klar zu unterscheiden ist, ob es eine 4. oder eine 9. ist. Lässt sich das aus den Kontext eindeutiger erschließen?

Freue mich sehr auf die Hilfestellung.
 
Im Eintrag darunter steht auf der linken Seite: d. 4. (oder 9.) Apr. procl. 1 vice Dom. Sept.

Wie ist das zu verstehen?
vgl. hier (ganz unten): https://www.navigium.de/latein-woerterbuch/vice?nr=null

altera vice - zum zweiten Male

also hier (und auf der nächsten Seite oben)
1.(=prima vice) - zum ersten Male

Ich finde auch, dass bei beiden Einträgen nicht klar zu unterscheiden ist, ob es eine 4. oder eine 9. ist. Lässt sich das aus den Kontext eindeutiger erschließen?
Ja. (es ist eine 4)
Beim zweiten Eintrag auf der rechten Seite steht als Datum:
d.⟨en⟩ 9. Maji (wiederum ein Dienstag)
 
Hallo user722,
vielen Dank für die Erläuterung. Auf die Gefahr hin etwas zu stark abzuschweifen, aber dennoch aus Neugier heraus, möchte ich es etwas genauer verstehen:

-Hanß Jerg Bäuchle und Maria Judith Schoch wurden an den 04.04.1752 copuliert [=getraut]. Es steht nichts über die Daten der Proklamation. Wir gehen davon aus, dass es zuvor proklamiert worden ist.

-Bei Hanß Michael Bäuchle (Eintrag darunter) und Euphrosina wurde am 04.04.1752 zum ersten Mal proklamiert. Aber heißt es auch, dass sie zu diesen Zeitpunkt copuliert worden sind? Außerdem kenne ich es so, dass in der Regel 3 Mal zuvor proklamiert worden ist. Erst nach erfolgter Proklamation wurde getraut.

Fällt Ihnen da eine schlüssige Erklärung ein?

Danke und Gruß!
 
Wenn ich schon mal beim Fragen bin:

Mich wundern auch etwas die Begrifflichkeiten "hinterlaßener Sohn" (bei Hanß Jerg Bäuchle) und "zurückgebliebener Tochter" (bei Maria Juditha Schoch). Beim Bräutigam meine ich "weyl. Andreas Bäuchlens [...] Sohn" zu lesen. Daraus schließe ich, dass es "Weiland" [= verstorben] heißt. Somit verbinde ich "hinterlaßener Sohn" als Hinweis auf seinen bereits verstorbenen Vater. Bei Eintrag darunter zu Hanß Michael Bäuchle wird auch von "hinterlaßener ehl. Tochter" gesprochen, so dass ich ebenfalls davon ausgehe, der Vater der Braut ist verstorben.

Maria Juditha ist wiederum "zurückgebliebene Tochter". Wie könnte man das verstehen? Ist der Vater ebenfalls verstorben? Oder vielleicht weggezogen? Ich habe Schwierigkeiten den Geburtstag und -ort der Braut zu finden. In Mönsheim habe ich sie nicht ausfindig machen können, allerdings ihren Vater und ihre Geschwister. So wie es bisher kennengelernt habe, wird in der Regel am Geburtsort der Braut geheiratet, d.h. die Braut könnte in Wiernsheim geboren sein. Dort habe ich sie bisher ebenfalls nicht ausfindig machen können. Vielleicht hat dieser Begriff "zurückgebliebene Tochter" etwas zu bedeuten, was mich weiterbringt.

Ich bedanke mich für jegliche Hinweise!
 
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