Eines Aufnahmescheins bedurfte es nicht (v. [vor] [Ansiedel[ung]), weil der Bräu-
tigam Franke, als einziges Kind seiner Aeltern, der
alleinige Besitzer des Hauses pp [usw] derselben ist, und
ihm das Wohnungsrecht in Aga kein Geschwister strei-
tig machen konnte.
BG