Vielen Dank für die Eingabe und hilfe.
Unter hier ist die Antwort die ich aus dem Archiv erhalten habe. Leider ist es nicht eine möglichkeit aus gesundheitlichen und finanziellen Gründe. Deshalb habe ich um hilfe gefragen.
Natürlich muss man mit der Kamera ohne blitz fotografieren dürfen. Lesen bitte unter in text. (Ich war/bin seit 18 Jahre in einem Archiv beschäftigt)
Freundliche Grüsse Ann-Brith Blomberg
Antwort 12/8 2020.
"Ausweislich unserer Verzeichnungsinformation umfasst die von Ihnen genannte Akte ca. 140 Blatt. Es ist schätzungsweise mit bis zu 250 beschriebenen Seiten zu rechnen. Es handelt sich um eine gebundene Akte mit Fadenheftung.
Sie können die Akte nach Voranmeldung in unserem Lesesaal einsehen und dabei auch mit eigener Technik (Smartphone oder Kamera) Reproduktionen daraus anfertigen. Informationen zu unseren aktuellen Benutzungsbedingungen finden Sie hier:
https://www.archiv.sachsen.de/ . Die Verfahrensweise bei der Herstellung von Reproduktionen mit eigener Technik ist hier unter „Archivgut selbst fotografieren“ erläutert:
https://www.archiv.sachsen.de/kopieren-4021.html .
Mit den Nachforschungen in unserem Lesesaal und der Anfertigung von Reproduktionen können Sie natürlich auch gegen Honorar einen Recherchedienstleister beauftragen. Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.archiv.sachsen.de/recherchedienste-4016.html .
Sie können uns auch einen Auftrag zur Reproduktion der gesamten Akte erteilen. Bitte rechnen Sie dafür mit einer Bearbeitungszeit von ca. acht bis zehn Wochen. Benutzen Sie bitte für eine Bestellung unser Formular „Antrag auf Herstellung von Reproduktionen“, dass Sie hier finden:
https://www.archiv.sachsen.de/formulare-4015.html . Bitte beachten Sie, dass Papierkopien im vorliegenden Fall pro Seite 0,60 EUR kosten, da es sich um eine gebundene Vorlage handelt. Sofern Sie lediglich Arbeitskopien zum Lesen der Akte benötigen, empfehlen wir Ihnen die Bestellung niedrigauflösender digitaler Reproduktionen (Ausführung in Graustufen mit 150 dpi). Sofern die Umfangsschätzung von 250 beschriebenen Seiten zutrifft, würden Ihnen dafür Gebühren in Höhe von ca. 155 EUR entstehen (250 x 0,60 EUR für Digitalisate, je 2,50 Grundgebühr für den Auftrag und Gebühr für den Datenträger). Die Versendung von Reproduktionen dieses Umfangs ist zurzeit nur auf Datenträger möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhart Leisering"