homburg

bonjour,das standesamt von Homburg will mir nicht den geburtsakt meiner leiblichen Grossmutter senden..wie kann ich mehr erfahren?
 
Hallo,
wenn es noch Schutzfristen gibt, je nach Geburtsjahr müssen Sie erst die direkte Abstammung nachweisen.
Die Urkunde steht jeden zu, kann aber auch immer so Gebühren kommen, die auch nicht ganz güsntig sind.

Sven
 
ich weiss nur das meine Mama 1927 geboren ist und den Namen meiner leiblichen grossmutter die das kind zur adoption gegeben hat;habe meine direkte abstammung nachgewiesen beim standesamt aber sie sagen mir es muss eine rechtliche Ursache geben um den akt zu bekommen..
 
Hallo,
das Standesamt muß Ihnen die Info geben, 1927 ist sicher noch in der Schutzfrist, die Person könnte ja noch leben.
Haben Sie kein Abstammungsbuch ?
Andere Möglichkeit ist vor Ort in den Kirchenbuch zu schauen wenn Sie die Gemeinde kennen und die Religion.
Achtung nicht jeder war in der Kirche daher die Infos aus den Standesamt sicher die Beste.

Sven
 
1927 ist die Geburt meiner Mama;meine Grossmutter kann nicht mehr leben...
habe ihnen mein familienbuch und das von meine Mama geschickt und heiratsakt von meinen eltern dort wo der Name meiner leiblichen Grossmutter steht
 
Hallo,
ja die Großmutter kann sicher nicht mehr leben, ist schon klar
Die Kaholischen Kirchenbücher sind online einsehbar, Taufen bis 1901, Hochzeiten bis 1927.

Sven
 
Hallo,
kleine Korrektur: Die Heiratseinträge sind bei Homburg, St. Michael nur bis 1921 einsehbar (Schutzfrist 100 Jahre). Sollten Sie nicht weiterkommen, können Sie sich gerne an das Bistumsarchiv Speyer (bistumsarchiv@bistum-speyer.de) wenden. Innerhalb der katholischen Schutzfristen dürfen wir Auskünfte erteilen.
Beste Grüße
Tanja Ueltzhöffer
 
Jeder darf seine leiblichen Vorfahren recherchieren.
Da verhält sich das Standesamt HOM illegal.
Ich habe jede Akte von meinen Eltern bekommen (beide lebend)
 
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