Heiratsregister Rahden

Weiß jemand zufälligerweise, wo die Heiratsregister von Rahden, Kirchenkreis Lübbecke, von vor 1773 verblieben sind? Wurde diese im 2. Weltkrieg vernichtet?

Danke im voraus.

-Uwe
 
Hi Vera,

dankeschön! Ich werde dies unter meiner ständig anwachsenden Sammlung von "mal wieder Pech gehabt" ablegen. Manchmal ist es wirklich wie verhext.

Viele Grüße
Uwe
 
Hallo Uwe,

das von dir gesuchte Rahdener Kirchenbuch enthielt die Heiratsregister von 1704 bis 1772 und die Sterberegister von 1704 bis 1773. Es existiert - wie zwei ältere Taufbücher aus der Zeit vor 1704, die vermutlich bis vor 1650 zurückreichten - wohl schon seit mehr als 200 Jahren nicht mehr. Auch ich bedaure den Verlust angesichts meiner Vorfahren aus dem Kirchspiel Rahden sehr.
Die drei genannten Bücher waren (wie auch alle anderen - erhaltenen - Register) im November 1811 der Mairie Rahden übergeben worden. Am 20. Januar 1815 wurde die erhaltenen Register sowie das Heirats- und Sterberegister von 1704-1773 an die Kirchengemeinde zurückgegeben. Die beiden älteren Taufregister wollte der Pfarrer noch zurückfordern. Ob diese zwischen 1811 und 1815 bereits verloren worden waren oder noch zurückgegeben wurden, ist nicht überliefert. Vermutlich sind sie aber wie das Buch von 1704-1773 bei dem Brand des neuen Pfarrwohnhauses am 7. April 1817 zerstört worden. Mit Stand von 1898 waren jedenfalls nur noch die bis heute erhaltenen Bücher vorhanden.

Ein wenig Hoffnung geben die Sterberegister vom 19. Februar 1802 bis zum 14. November 1811, die neben den Tauf- auch die genauen Heiratsdaten der Verstorbenen enthalten. Man beachte, dass die Eintragung der Tauf- und Heiratsdaten in die Sterbeeinträge mit der Übergabe der Bücher an die Mairie im November 1811 endet. Wenn die gesuchten Vorfahren also zwischen 1802 und 1811 gestorben sind, lässt sich das Heiratsdatum also noch aus dem Sterberegister entnehmen.
Und für das älteste Taufbuch gilt im Allgemeinen: Ist im Taufeintrag am Rand "primus" oder "prim." vermerkt, so handelt es sich bei dem Täufling um das erste Kind dieser Ehe. So lässt sich zumindest ein sehr verlässlicher Terminus ante quem für die Heirat feststellen.

Quelle für die Provenienz der Kirchenbücher:

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rahden (Hrsg.), Von der Mitte zum Leben. 650 Jahre St. Johannis-Kirche zu Rahden. Historische und zeitgenössische Beiträge (Quellen und Schrifttum zur Kulturgeschichte des Wiehengebirgsraumes, Reihe A, Band 10), Rahden 2003, S. 116-117, 295-296.

Weiterhin viel Erfolg bei der Recherche!
 
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