Hallo KrisK,
Die Vaterschaftsanerkennung wurde vor 200 Jahren in jedem Land anders gehandhabt, bei der Kleinstaaterei kann man nicht generelles sagen.
Im relativ kleinen Minden-Ravensberg war im 18. Jahrhundert die Sache so geregelt, das bei einer "auskunfsfreudigen" Mutter der Vater im KB genannt wurde - was ja uum diese Zeit auch häufig genung der Fall ist. Nach einem Vermerk um 1736 war der Pfarrer aber angewiesen, die Mutter nicht weiter zu bedrängen, wenn sie von sich aus schwieg und jede uneheliche Geburt der Behörde zu melden, die dann die Mutter befragte und den Erzeuger Unterhaltszahlungen auferlegte. Für die Zeit vor 1815 sind leider alle Amts- und Gerichtsakten darüber vernichtet. Wenn die Mutter eigenbehörig war, hatte auch der Leibherr einen Anspruch auf Entschädigung und man findet in Gutsakten manchmal was unter "Bettemund".
Nach 1815 hat man Chancen, auch beim zuständigen Amtsgericht fündig zu werden (Akten im Staatsachiv Detmold). Sehr groß sind sie aber nicht. Allzuviel ist weggekommen.
Die Vaterschaftanerkenntnis im KB ist im Laufe der Zeit immer restriktiver gehandhabt worden. Nach einem Vermerk im Taufregister Borgholzhausen vom Ende 1800 wurde der Vater nur noch ins KB eingetragen, wenn er sich ausdrücklich bekannte, die Aussage der Mutter reichte allein nicht mehr. Und etwa ab der napoleonischen Zeit stehen gar keine Väter unehelicher Kinder mehr im KB, die Angabe war offenbar verboten.
Nachträgliche Vaterschaftsanerkenntnisse haben leider so gut wie gar nicht ihren Weg in die Kirchenbücher gefunden, obwohl es sicher vorgekommen ist wüsste ich nicht ein einziges Beispiel, wo ein Geburtseintrag nachträglich geändert oder mit dem Namen des Vaters ergänzt worden ist.
Die betreffenden Kinder kann man nur daran erkennen, dass sie bei der Geburt anders heißen als beim Tod oder eventueller Heirat.
Insgesamt genealogisch ein unerfreuliches, weil mühsames Kapitel. Ich habe selbst in 19. Jahrhundertso einige Fälle unter meinen Vorfahren, bei denen diverse Väter wohl für immer unbekannt bleiben werden. Ein Urgroßvater gehört dazu...
MfG
Bernd