Gezeichnete Hand bei Geburt

In welchem KB taucht die "Hand" auf ?
Es gab Kirchenbuchführer - muss nicht immer der Pastor
selbst gewesen sein - die mit einem Zeichen dieser Art
Kirchenbucheinträge von Kindern lediger Mütter
kennzeichnete. - Ich kenne bisher nur 1 KB mit diesen
"Zeichnungen"

Bitte schauen Sie aber auch einmal da :

https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=gezeichnete+Hand+in+Kirchenb%C3%BCchern

Freundliche Grüße
 
Schönen guten Abend Distler,

ich persönlich kenne einige Pfarreien Franken/Oberpfalz, evangelisch als auch katholisch in denen eine Hand oder ähnlich bei einem Eintrag eingezeichnet wurde.

Meine Beobachtung zeigt, dass es sich nicht generell um uneheliche Kinder handelt, da auch gelegentlich bei Heiraten oder Beerdigungen die Hand eingezeichnet wurde.
Meistens ist es zwar eine uneheliche Geburt oder eine offensichtliche Schwangerschaft bei der Heirat die so gekenntzeichnet wurde aber auch besondere Ereignisse, Siamesische Zwillinge oder ein ungewöhnlicher Todesumstand kommt genauso in Frage.

Im Grunde erschließt sich der Umstand aus dem Eintrag.

Grüße
Andreas Sichelstiel
 
Guten Abend Dieter,

ich kann Andreas Sichelstiel nur vollständig zustimmen und kenne solche Kennzeichnungen/Hervorhebungen "besonderer Umstände / bemerkenswerter Tatbestände" (nicht nur beschränkt auf Geburten/Taufen!) aus Kirchenbüchern in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Westfalen.

Dieses Thema wurde jüngst auch in einer Mailing-Liste von genealogy.net diskutiert und Thomas Engelhardt stellt die Thematik insbesondere im ersten Teil seines Beitrages hier:

http://agt-gen.org/uneheliche-kinde...-aspekte-sowie-kennzeichnung-kirchenbuechern/

zusammenfassend gut dar.

Besten Gruß
Vera
 
Die gezeichnete Hand kommt im Kirchenbuch von Werther/Westfalen häufig vor
https://www.archion.de/de/browse/#https://www.archion.de/de/browse/&path=189038-577171-579763
Der Grund ist hier einfach zu erschließen: Die Pastoren haben die Einträge, so wie sie vorkamen, einfach untereinander geschrieben, also Taufen, Heiraten, Beerdigungen in einer Liste. Die Heiraten werden eingerückt und zusätzlich mit der Zeichnung einer zeigenden Hand versehen. Dadurch sind sie auf dem ersten Blick von den anderen Eintragungen zu unterscheiden.
"Warnhinweise" bei der Geburt unehelicher Kinder habe ich in diversen Kirchebüchern gesehen, aber es war keine zeigende Hand. Wenn ich mich recht erinnere (ist über 30 Jahre her) z.B. in einem hessischen Kirchenbuch ein Zeichen, was aussah wie wie "NB".

MfG

Bernd
 
"gezeichnete Hand" Hinweis auf "zu frühe Geburt" ?

Gemeint war vom Fragesteller wohl - dass das Kind nicht in einer Ehe
gezeugt wurde - sondern vor der Eheschließung. ( ? )
Also im "nicht-ehelichen" Zustand der Eltern.
Manchmal sollte der "Makel" damit bereinigt werden, dass man
sich von der Hebamme das "7-Monats-Kind" bescheinigen ließ

Jeder, der sich seit Jahren mit Familienforschung befaßt und viele
KB liest, bzw. lesen mußte - aus verschiedenen Regionen -
dazu Geschichtsbücher und Archivgut -
wird die Erkenntnis gewonnen haben,
dass es überhaupt kein "generelles" Wissen gibt
und auch nie geben wird.

Der von mir genannte Link sollte nur zur
s e l b s t ä n d i g e n
Weiterforschung und Anregung dienen.

Freundliche Grüße

 
Hallo Dieter,

ich habe auch erst vor einigen Wochen dieses Zeichen bei einem Geburtseintrag in einem KB von Nürnberg gesehen.
Es handeltet sich um eine sog. Fornikationsehe also eine "Zwangsheirat" da ein Kind unterwegs war.
Da ich mir auch das Gerichtsurteil besorgt haben kann ich das ganze genau nachvollziehen. In den Unterlagen des Gerichts stand als Zeugungsdatum März, Fornikation Oktober (vorher im Gefängnis wegen Unzucht) und das Kind wurde im Dezember geboren. Hier war dann die Hand zu sehen. Auf der gleichen Kirchenbuchseite war noch eine weitere Hand - hier auch der Hinweis auf eine Fornikation.
Frage: Forscht Du evtl. nach Distler im Raum Nürnberg?

Herzliche Grüße
Andrea

 
Hallo Andrea
vielen Dank, wo kann man solche Gerichtsakten einsehen?
Ja die Distler enden bei mir leider schon 1702 mit einer Hochzeit des Witwers Johann Distler und Marg. Kratzer in Erlangen Buckenhof. Er ist 1717 verschollen denn seine Frau bekam 1717 in Eggensee bei Neustadt/Aisch einen Sohn Andreas und heiratete später im Jahr wieder.
 
Hallo,
Distler, Johann (Hans)ev, Wirt in Buckenhof u. in Eggensee, * um 1677 in Buckenhof + 1717.

Eventuell hilft das etwas weiter.

Mit freundlichen Gruß

Sven
 
Als Kennzeichnung ist mir auch schon die Raute # begegnet, wobei ich auch auf mehrfache Rauten gestoßen bin. Leider habe ich mir nicht genau gemerkt, wo es überall war, irgendwo in Ostwestfalen/Altkreis Minden (evtl. Hausberge?). wenn ich das nächste Mal auf eine raute stoße, werde ich den Link hier setzen.
Bei mehrfachen Rauten hatte ich den Eindruck, dass eine für das erste uneheliche Kind stand, zwei für das zweite etc.

Eine nachträgliche Heirat (nach mehreren Kindern) kenne ich zwischen einer Bauerntochter und einem Soldaten in Wagenfeld. Hier gab es wohl erst einmal keine Heiratserlaubnis. (Vielleicht war auch da die Raute das Kennzeichen, da muss ich nochmal schauen.)

Wurden eigentlich uneheliche Kinder außer in Kirchenbüchern auch anderswo registriert, vielleicht sogar mit Angabe des Vaters? Immerhin gab es da sicher auch andere rechtliche Aspekte, nicht nur die der Kirche.
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts habe ich da so lästige Lücken. Einmal ist sogar das Geständnis der Mutter "im Ehebruch gezeugt" eingetragen, nur eben der Vater nicht.
 
Hallo KrisK,

Die Vaterschaftsanerkennung wurde vor 200 Jahren in jedem Land anders gehandhabt, bei der Kleinstaaterei kann man nicht generelles sagen.

Im relativ kleinen Minden-Ravensberg war im 18. Jahrhundert die Sache so geregelt, das bei einer "auskunfsfreudigen" Mutter der Vater im KB genannt wurde - was ja uum diese Zeit auch häufig genung der Fall ist. Nach einem Vermerk um 1736 war der Pfarrer aber angewiesen, die Mutter nicht weiter zu bedrängen, wenn sie von sich aus schwieg und jede uneheliche Geburt der Behörde zu melden, die dann die Mutter befragte und den Erzeuger Unterhaltszahlungen auferlegte. Für die Zeit vor 1815 sind leider alle Amts- und Gerichtsakten darüber vernichtet. Wenn die Mutter eigenbehörig war, hatte auch der Leibherr einen Anspruch auf Entschädigung und man findet in Gutsakten manchmal was unter "Bettemund".
Nach 1815 hat man Chancen, auch beim zuständigen Amtsgericht fündig zu werden (Akten im Staatsachiv Detmold). Sehr groß sind sie aber nicht. Allzuviel ist weggekommen.
Die Vaterschaftanerkenntnis im KB ist im Laufe der Zeit immer restriktiver gehandhabt worden. Nach einem Vermerk im Taufregister Borgholzhausen vom Ende 1800 wurde der Vater nur noch ins KB eingetragen, wenn er sich ausdrücklich bekannte, die Aussage der Mutter reichte allein nicht mehr. Und etwa ab der napoleonischen Zeit stehen gar keine Väter unehelicher Kinder mehr im KB, die Angabe war offenbar verboten.
Nachträgliche Vaterschaftsanerkenntnisse haben leider so gut wie gar nicht ihren Weg in die Kirchenbücher gefunden, obwohl es sicher vorgekommen ist wüsste ich nicht ein einziges Beispiel, wo ein Geburtseintrag nachträglich geändert oder mit dem Namen des Vaters ergänzt worden ist.
Die betreffenden Kinder kann man nur daran erkennen, dass sie bei der Geburt anders heißen als beim Tod oder eventueller Heirat.
Insgesamt genealogisch ein unerfreuliches, weil mühsames Kapitel. Ich habe selbst in 19. Jahrhundertso einige Fälle unter meinen Vorfahren, bei denen diverse Väter wohl für immer unbekannt bleiben werden. Ein Urgroßvater gehört dazu...

MfG

Bernd
 
Hallo Bernd!

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. An Detmold scheint ja wohl kein Weg vorbeizuführen, aber ich wünschte, es gäbe die Unterlagen auch online wie hier bei Archion.

Weißt du eigentlich zufällig wie das mit dem neuen großen Landesarchiv in Duisburg ist? Sind da nur die Akten aus dem Rheinland oder vielleicht auch Mikrofiche etc. aus anderen Teilen des heutigen NRW?

 
Hallo KrisK,
in NW gibt des drei Landesarchive. Düsseldorf, jetzt Duisburg ist für das Rheinland zuständig, Münster für Westfalen und Detmold für Ostwestfalen nach 1815 und das "ganze" ehemalige Land Lippe.
Ale zusammen haben auch einen Internetauftritt:
http://www.archive.nrw.de/
Detmold und Duisburg haben zusätzlich ein Personenstandsarchiv (die Unterlagen in Detmold sind für ganz Westfalen). Enthalten sind die freigegebenen Standesamtsregister zurück bis 1874, Kirchbuchzweitschriften meist 19. Jahrhundert und die Zivilregister der napoleonischen Zeit (im Rheinland früher anfangend und auch danach). Es handelt sich jeweils um Dublikate.
Online ist davon nichts, man muß in den Lesesaal, das geht übrigens auch in Münster, aber die Kirchenbücher und Zivilregisterzweitschriften werden nach und nach auf DVD veröffentlicht.
http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/bestand.jsp?archivNr=409&tektId=1254&expandId=1254
Die DVDs kosten richtig Geld (ARCHION ist billiger), dafür sind sie in optimaler Qualität aufgenommen (keine Mikrofilmablichtungen) und beim Durchblättern blitzschnell, druck- und kopierfähig, aber wichtig: Viele (glücklicherweise längst nicht alle) Zweitschriften aus den Detmolder Beständen haben einen Wasserschaden, einige so schlimm, dass Seiten vernichtet oder ganze Jahrgänge unlesbar sind. Das wird in der Beschreibung der DVD nicht gerade herausgestellt. Sollte es in der Beschreibung einen Hinweis auf Beschädigung geben und die Erstschrift bei ARCHION vorhanden sein, würde ich auch jeden Fall ARCHION bevorzugen.

MfG
Bernd
 
Ich habe jetzt noch einmal die Raute als Zeichen für ein uneheliches Kinde gefunden und zwar im Kirchenbuch von St. Martini in Minden.
Beispiel:
http://www.archion.de/p/d6f345ba05/
 
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