Gestattet dem Kind die Fürsorge seines Namens

Hallo, ich bin neu hier und arbeite mich erst in die Materie ein und das Lesen der alten Schriften geht noch nicht ganz so leicht....

Im Taufbuch meines Urgroßvaters bin ich auf die Formulierung gestoßen ".... gestattet dem Kind die Fürsorge seines Namens". Meine Urgroßmutter war zum Zeitpunkt seiner Geburt nicht verheiratet. Später hat sie dann einen anderen Mann geheiratet, da taucht mein Urgroßvater dann wieder als "Spur der Ehefrau" auf.
Was kann ich unter dieser Formulierung "Fürsorge seines Namens" verstehen? War dieser Mann dann wohl der (leibliche) Vater?
 
Ist der Urgroßvater so um 1900 geboren ?

Vielleicht finden sich Erklärungen
im BGB aus der Zeit.

http://justitia-deutschland.org/B/Buergerliches-Gesetzbuch-1900-4Buch.htm

Hat das nichteheliche Kind
den Namen des Vaters dann angenommen ?
M. M. nach hat der Vater
dem Kind "den Makel" der nichtehelichen Geburt nehmen und ihm auch
Vorteile durch Anerkenntnis und Tragen seines Namens
geben wollen. - Gibt es ein offizielles Anerkenntnis
des Vaters für sein (vermutliches) Kind ?

Der Urgroßvater blieb dennoch Spur(ius) seiner Mutter
da diese ja den Vater des Kindes nie heiratete.

Sie müßten einmal nachsehen, welche Rechte
zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Urgroßvaters galten.

Freundliche Grüße
 
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