Hallo, ich bin neu hier und arbeite mich erst in die Materie ein und das Lesen der alten Schriften geht noch nicht ganz so leicht....
Im Taufbuch meines Urgroßvaters bin ich auf die Formulierung gestoßen ".... gestattet dem Kind die Fürsorge seines Namens". Meine Urgroßmutter war zum Zeitpunkt seiner Geburt nicht verheiratet. Später hat sie dann einen anderen Mann geheiratet, da taucht mein Urgroßvater dann wieder als "Spur der Ehefrau" auf.
Was kann ich unter dieser Formulierung "Fürsorge seines Namens" verstehen? War dieser Mann dann wohl der (leibliche) Vater?
Im Taufbuch meines Urgroßvaters bin ich auf die Formulierung gestoßen ".... gestattet dem Kind die Fürsorge seines Namens". Meine Urgroßmutter war zum Zeitpunkt seiner Geburt nicht verheiratet. Später hat sie dann einen anderen Mann geheiratet, da taucht mein Urgroßvater dann wieder als "Spur der Ehefrau" auf.
Was kann ich unter dieser Formulierung "Fürsorge seines Namens" verstehen? War dieser Mann dann wohl der (leibliche) Vater?