Gefahr im Verzug

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Liebes Forum,

ich bitte um Hilfe bei zwei Wörtern, die ich nicht deuten kann.

Ich wundere mich über die Gefängnisstrafe. Meist bleibt es doch bei einem Kommentar oder einer Geldbuße, wenn das Kind sehr bald (z.B. 5 Wochen!) nach der Hochzeit geboren wird. Bei einer Anfrage im Forum kürzlich wurde bei frühzeitig geborenem Kind ebenfalls eine Gefängnisstrafe verhängt, allerdings kam dort der Vorwurf der Hurerei dazu. Irgendeine Idee, warum es hier so streng zuging?

Vielen Dank und Grüße, Ulrike

Philipp Rommel Hannß Rommels Lorchischen Mayers alhier undt
bürgers zu Weil im Dorff ehel. Sohn undt Veronica, Hanns
Mauten, Lorchischen Mayers zu bißingen ehel. tochter, in die
9 Jahr bey H. Joh. Mich. Rampachern, Lorchischen Pflegers in diensten
sich aufhaltend, daselbsten von abged..hten/obged…hten Phil. Rommeln
geschwängert wordten, auf die geburth so lang verschwiegen
biß periculum in mora undt wenig wochen mehr zur ge-
burth holte/fehlte ??, seind beede deß wegen zu Cantstatt, Er
4 wochen, undt sie 14 Tag incarcerirt wordten.
den 25. Jan. in die Convert. Pauli
 
Pfleegers

obgedachtem

auch die geburth

hatte


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Nun ja, je nach Definition lag doch auch hier Hurerei bzw. Unzucht vor.
 
Vielen Dank für die Auflösung und die Korrekturen!
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Ja, das stimmt wohl, allerdings könnte vorehelicher Beischlaf mit dem erwählten Partner evtl. doch milder geahndet worden sein als gewerbliche Prostitution. Wenn es sich nur um ersteres handelt, wundert man sich über die Bandbreite der Bestrafungen ...
 
Der Begriff Hurerei in der damaligen Zeit hatte nichts mit gewerblicher Prostitution zu tun, sondern war generell ein Verstoß gegen das 6. Gebot.
Damit war jeder Geschlechtsverkehr, der nicht im Ehestand, also mit dem Segen der Kirche stattfand, demnach moralisch höchst verwerflich und damit ahndenswert und wurde als Hurerei dokumentiert und entsprechend bestraft. Die heute herrschende Toleranz in dieser Beziehung gibt es ja auch noch nicht so lange, erst seit ca. 50 Jahren, das darf man nicht vergessen.
 
Vielen Dank für die Erläuterung! Im Prinzip war mir das klar, allerdings habe ich mich in die Irre leiten lassen:
Uneheliche Täuflinge sind ja keine Seltenheit, trotzdem ist in der Regel keine Rede von einer Gefängnisstrafe der Eltern. Manchmal wird eine Bußzahlung erwähnt, meistens bleibt es jedoch bei der schlichten Feststellung "unehelich". Das muss natürlich nicht heißen, dass das Paar tatsächlich straffrei geblieben ist - es wurde nur nicht im Taufeintrag vermerkt. Aus den Einträgen, in denen eine Gefängnisstrafe erwähnt ist, habe ich dann die falschen Schlüsse gezogen. Gut dass das nun geklärt ist!
:) Ulrike
 
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