Erste Konfirmation 1723 - Latein-Text

Ich denke auch, dass mit "sacram" das Abendmahl gemeint ist. Mit den griechischen Deklinationen stehe ich etwas auf Kriegsfuß. Synaxin ist wohl Akussativ. Also muss man vielleicht wirklich übersetzen "welches bald auf den Gottesdienst folgte". Dann irritiert mich allerdings die Passivform.

Zum einleitenden Satz: Actum ist "die Handlung, der Vorgang", Vielleicht sollte man das tatsächlich in der Übersetzung drin lassen, wenn das auch heute kaum einer noch so formulieren würde. Ich gehe davon aus, dass sich das "zulassen" in der letzten Zeile sowohl auf die Konfirmation wie auch das Abendmahl bezieht. Grund dafür ist die Verwendung von "ut et(iam)" im Nebensatz, "wie auch" oder "sowie". Sie wurden zur Konfirmation sowie zum Abendmahl zugelassen. "anno 1723 in nostram Wurtembergiam introductum" wäre dann die Erläuterung zur "confirmationis".

Veras Deutung möchte ich nicht ganz von der Hand weisen, aber dann würde es mir schwer fallen, den Rest des Textes sinnvoll und grammatikalisch richtig zusammen zu setzen.
 
Wenn ich das richtig sehe, dann müsste es folgender Maßen übersetzt werden:

Zur Handlung der Konfirmation, im Jahr
1723 in unserem Württemberg
eingeführt, sowie zum Sakrament (Abendmahl)
welches bald vom Gottesdienst gefolgt wurde (sinngemäß: "nach dem Gottesdienst durchgeführt wurde",
sind erstmals zugelassen worden:
 
Wenn ich das richtig sehe, dann müsste es folgender Maßen übersetzt werden:

Zur Handlung der Konfirmation, im Jahr
1723 in unserem Württemberg
eingeführt, sowie zum Sakrament (Abendmahl)
welches bald vom Gottesdienst gefolgt wurde (sinngemäß: "nach dem Gottesdienst durchgeführt wurde",
sind erstmals zugelassen worden:

Hallo Bernd / @eggi,

auch auf die Gefahr hin, daß es nur noch wir beide sind, die sich hierüber austauschen.....

Ich bin immer noch der Überzeugung, daß eine Übersetzung wie oben zitiert, weder sachlich, noch liturgisch, noch geschichtlich korrekt ist.

Warum nicht?
-Wenn hier von einem Sakrament die Rede ist, dann kann es sich nur um das Sakrament des Abendmahls handeln.

-Da der Pfarrer den besonderen Begriff Συναξω = Synaxis verwendet, geht eine bloße Übersetzung mit "Gottesdienst" an der Sache vorbei. Es ist kein "normaler" Gottesdienst auf den sich der Pfarrer hier bezieht.

-Das "Sakrament, welches von einem Gottesdienst gefolgt wurde" --- ist liturgisch nicht korrekt. Auch ein "Sakrament, welches nach dem Gottesdienst durchgeführt wurde" ---- ist liturgisch nicht korrekt.

Liturgisch korrekt wäre hingegen: es findet ein Konfirmationsgottesdienst statt - nach dessen Ende (aus den "getauften / Gott versprochenen Kindern" sind "vollwertige Mitglieder der Gemeinschaft der Gläubigen" geworden) findet der liturgisch bedeutende Abendmahlsgottesdienst statt, in dessen Verlauf das Sakrament des Abendmahls erteilt wird.

Und in eben Sinne sollte (nein: muß) auch eine Übersetzung erfolgen. Übersetzung ohne korrekten sachlichen wie auch historischen Kontext geht m.E. nicht.

BG, Vera
 
Hallo Vera,

diese Beschreibung des liturgischen Ablaufs ist absolut hilfreich.

Im Kirchenlatein ist wohl die Redewendung " ad sacram Synaxim/Synaxin accedere" gebräuchlich für "an einem Abendmahl-Gottesdienst teilnehmen". Könnte es sein, dass Synaxin zum darüberstehenden "ad sacram" gehört und aus Platzgründen in die nächste Zeile verbannt wurde? Vom Kasus her würde es passen. Der Abstand zum restlichen Text in der Zeile scheint mir auch größer als normal.

Dann wäre die Übersetzung sinngemäß:
"Sie wurden erstmals zum Akte der Konfirmation ... wie auch zum (feierlichen) Abendmahls-Gottesdient, der sich bald darauf anschloß, zugelassen."
 
Hallo Vera und eggi,
leider gehört Latein nicht zu den Sprachen mit denen ich wirklich arbeiten kann. Daher kann ich in diesem Zusammenhang nur zur Kenntnis nehmen und lernen.
Bezüglich der liturgischen Zusammenhänge, sieht die Sachlage etwas anders aus. Seit etlichen Jahren bin ich als Prädikant der Landeskirche tätig und halte selbst Gottesdienste und auch Abendmahlsfeiern ab.
Liturgisch gesehen wäre eine Abendmahlsfeier im Anschluss zum Konfirmationsgottesdienst durchaus möglich. Dies wird auch heute noch so praktiziert.
Die Durchführung eines Abendmahls ist immer ein Gottesdienst. Selbst im kleinen Rahmen, z.B. bei einem Hausabendmahl älterer Menschen, die nicht mehr mobil genug sind und die Pfarrerin oder der Pfarrer zu den Menschen nach Hause kommt. Es sind in diesem Fall Gemeindeglieder und Liturg vor Ort und feiern das heilige Abendmahl. Durch die Durchführung des Sakraments ist diese Feier immer ein Gottesdienst (keine Andacht oder Vergleichbares). Ich denke das war Pfarrer Kapff damals bewusst. Eine besondere Benennung der Abendmahlsfeier als Abendmahls-Gottesdienst sehe ich nicht unbedingt als erforderlich an.
Die Frage ist noch, ob die Abendmahlsfeier dem Text nach "bald darauf" oder "am Ende" des Konfirmationsgottesdienst angesiedelt ist. In letzterem Fall wären Konfirmation und Abendmahlsgottesdienst als ein und die selbe "Veranstaltung" anzusehen. Ein Gottesdienst mit zwei Schwerpunkten.

Vielleicht wäre statt der einfachen Bezeichnung "Gottesdienst" dann "Festgottesdienst" passender, wie sie für besondere Gottesdienste Anwendung findet.

Noch etwas ist mir aufgefallen:
Die erstmalige Zulassung kann sich lediglich auf die Feier des Abendmahls beziehen, da die Feier der Konfirmation ein einmaliger Vorgang ist. Eine erstmalige Zulassung würde hier keinen Sinn machen, da, im Gegensatz zum Abendmahl, keine weiteren Konfirmationen stattfinden werden.

Dass "Synaxin" zum darüberstehenden "ad sacram" gehören könnte mag sein. Jedoch kann ich hier optisch nicht erkennen, was hierauf deuten würde.
Aus einer rein praktischen Überlegung heraus:
Was hätte den Pfarrer dazu bringen sollen von dem fortlaufenden Schreibvorgang (wie beim Übergang von der ersten zur zweiten Zeile) abzuweichen?
Außerdem ist Zeile 4 durchgängig auf einer Linie und auch die Wortabstände sind vergleichbar (zwischen dem ersten und dem zweiten Wort der Zeile ist ein identisch großer Abstand, wie zwischen "sequebatur" und "Synaxin").

Liturgisch sinnvoll stellt es sich mir dar, dass es sich
um einen "Festgottesdienst mit abschließender Abendmahlsfeier"
oder um einen "Festgottesdienst mit anschließendem Abendmahlsgottesdienst"
gehandelt haben müsste.
Beides wäre liturgisch denkbar.
Auf alle Fälle kommt erst der Festgottesdienst der Konfirmation, dann (nachdem in diesem Gottesdienst die Zulassung zum Abendmahl erfolgt war) der Abendmahlsgottesdienst bzw. die Abendmahlsfeier.

Wie lässt sich dieser Sachverhalt am besten mit dem Text in Einklang bringen?
 
Hallo Klaus,

es muss nicht sein, dass der Pfarrer das Synaxin aus Platzgründen in die nächste Zeile geschrieben hat. Es kann sich durchaus um Fließtext handeln. Es war aber auch ein beliebtes Stilmittel der lateinischen Sprache, zusammengehörige Wörter weit entfernt voneinander im Satz zu platzieren. Manche Schriftsteller, wie zum Beispiel Ovid, haben das exzessiv betrieben.

Googeln Sie mal nach "ad sacram synaxin" oder "ad sacram synaxim" und sie werden etliche Treffer finden. Die beiden Wörter passen auch in Kasus und Numerus zusammen. "Sacra" kann das "Abendmahl" bedeuten und Synaxis, wie bereit erwähnt, die Versammlung der Gläubigen, der feierliche Gottesdienst. Außerdem steht da ja auch noch "mox" -bald- und sequebatur -wurde gefolgt-. Hätte nur ein Abendmahl als Abschluß des Festgottesdienstes stattgefunden, hätte der Pfarrer vermutlich die Formulierung "ad cenam sacram" oder ähnlich verwendet und nicht von Synaxis gesprochen.

Ich nehme daher an, dass es sich um die Variante Festgottesdienst mit anschließendem Abendmahlsgottesdienst handelt. Aber 100% sicher bin ich mir da auch nicht.
 
Liturgisch sinnvoll stellt es sich mir dar, dass es sich
um einen "Festgottesdienst mit abschließender Abendmahlsfeier"
oder um einen "Festgottesdienst mit anschließendem Abendmahlsgottesdienst"
gehandelt haben müsste.
Beides wäre liturgisch denkbar.
Auf alle Fälle kommt erst der Festgottesdienst der Konfirmation, dann (nachdem in diesem Gottesdienst die Zulassung zum Abendmahl erfolgt war) der Abendmahlsgottesdienst bzw. die Abendmahlsfeier.

Wie lässt sich dieser Sachverhalt am besten mit dem Text in Einklang bringen?

Guten Abend Klaus,

seien Sie mir bitte nicht böse, aber heutige Liturgie und heutige Begrifflichkeiten auf einen Text von 1723 anzuwenden, führt bereits im Ansatz ganz schnell ins Leere.

Noch etwas ist mir aufgefallen:
Die erstmalige Zulassung kann sich lediglich auf die Feier des Abendmahls beziehen, da die Feier der Konfirmation ein einmaliger Vorgang ist. Eine erstmalige Zulassung würde hier keinen Sinn machen, da, im Gegensatz zum Abendmahl, keine weiteren Konfirmationen stattfinden werden.

Nein, erstmalig bezieht sich ohne jeden Zweifel auf die Feier der Konfirmation / des Konfirmationsgottesdienstes.

-siehe im Zweifel bitte nochmals die von mir oben verlinkte Web-Seite der Kirche Baden-Württemberg-


Wenn man die 1723 niedergeschriebenen Begriffe zugrundelegt, dann kann der Ablauf nur der Folgende gewesen sein:

- Konfirmationsgottesdienst / -feier ("anno 1723 introductum") [vom Festgottesdienst der Konfirmation steht da nichts]
- anschließender ("mox") feierlicher Abenmahlsgottesdienst ("sacram Συναξω / synaxim") [dies war festlich / feierlich wie im Text dargelegt]

BG, Vera
 
Guten Morgen Vera und eggi,
böse bin ich sicher nicht.
Alle (auch meine ) Erfahrungen in diese Diskussion einzubringen, halte ich für wichtig, auch wenn sie zunächst nicht in die richtige Richtung führen und sich letztlich als Sackgasse erweisen. Solches stellt sich ja meist erst hinterher heraus.
Für die finale Lösung bin auf eure Kenntnisse angewiesen, dessen bin ich mir bewusst.
Mittlerweile schweben einige Teillösungen im Raum. Könntet Ihr mir bitte diese Fragmente zu einem vollständigen Text mit Übersetzung zusammenführen, den ich verwenden kann?

Herzlichen Dank und sonnige Grüße Klaus
 
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