Erste Konfirmation 1723 - Latein-Text

Hallo zusammen,
für unser 300-Jähriges Konfirmationsjubiläum benötigen wir Hilfe bei der Transkription der Eintragung aus unserem Kirchenbuch.
Ter Text stammt aus dem Jahr 1723 und ist zum Teil in Latein verfasst. Leider sind wir bislang an einer schlüssigen Transkription und Übersetzung gescheitert.

Vielleicht findet sich hier jemand, der uns bei diesem Vorhaben bitte unterstützen könnte?

der Permalink zum Text:
http://www.archion.de/p/1172eebe64/

Es geht um den Text auf der rechten Seite des Kirchenbuchs. Ganz oben links findet sich die Eintragung zu "Confirmationis, Anno 1723" bis zur Eintragung "1724".
Es wäre schön, wenn wir bis zum 11.05.2023 eine Übersetzung bekommen könnten.

Im voraus vielen herzlichen Dank

Euer Klaus aus Hoheneck
 
Hallo Klaus,
leider kann ich nicht alles entziffern, und leider bin ich kein Altsprachler, aber ich hoffe dass hier noch jemand helfend einspringen wird, wenn ich mal einen Anfang gemacht habe:

Ad Actum confirmationis, Anno
1723, in nostram Wurtenbergiam
quæ mo_ sequebatur _______ [ Wort in griechischen Buchstaben ? ]
prima vice admis_ sunt

Festo se. Pentecostes
Hannß Jerg Eckardt
Hannß Jerg Schlotterbeck
Hannß Jacob Kuentzle
Bernhardt Bömmerle
Matthæus Schneller
Caspar Klett
Jacob Klotz
Rosina Gernhardtin
Anna Catharina Bömmerlin[?]
Sabina Barbara Bömmerlin[?]

Gruß,
Michael

P.S.
Das nächste Mal wäre es freundlich und hilfreich, wenn Sie bei einer derartigen Anfrage schon mal alles aufschreiben, was Sie bereits lesen konnten ( als Lückentext). Das erleichtert den Helfern den Einstieg und verkürzt die Arbeit, Sie bekommen schnellere Antworten und ganz nebenbei trainieren Sie Ihre Lesefähigkeiten.
 
Hallo Michael,
vielen herzlichen Dank für Ihren Beitrag.
Da auch ich des Lateinischen nicht mächtig bin, ist die Transkription ein bisschen wie "im Nebel stochern". Da ich niemanden auf eine falsche Fährte locken wollte, habe ich meine Ergebnisse hier nicht veröffentlicht.
Allerdings bin ich zum einen neu hier und zum anderen lerne ich gerne dazu. Daher hier mein Resultat:

Ad etetuun (oder Actum, Actuun, etetum) confirmationis, Anno 1723 in nostram Würtembergiam
introductumut et ad salvar es quæ my se quebater (oder quebator)
(dann das griechische Wort aus den Buchstaben:) Epsilon-Ypsilon-Gamma-Alpha-Xi-lata-ni
prima vice acrfrei hei sunt

Festo se. Pentecostes (Festo Pentecostes = Pfingstfest > die erste Konfirmation soll aber bereits am ersten Sonntag nach Ostern stattgefunden haben. Daher die Frage: welcher Zeitraum ist bei diesem Hinweis mit dem eingeschobenen Wort gemeint?)

Sonnige Grüße
Klaus
 
Guten Morgen,

Sie beziehen sich sicherlich z.B. auf diese Seite


...auf der es heißt....

300. Jahrestag der ersten Konfirmation in Württemberg
Konfirmationsregister von Anfang an

Am 4. April des Jahres 1723 wurde erstmals im Herzogtum Württemberg eine Konfirmation durchgeführt.

[der 4. April 1723 war im besagten Jahr der Sonntag nach Ostern]

...auf der bereits zitierten Seite heißt es weiter...

Allerdings dauerte es sehr lange, bis das Fest in der Fläche gefeiert wurde. Württemberg etablierte die Konfirmation unter dem Einfluss des Pietismus.....

Das belegt auch das Kirchenbuch von Hoheneck, in dem es den Beleg für die hier erstmals durchgeführte Konfirmation am Festo se [sanctissime] Pentecostes / Pfingstfest führt.

Besten Gruß, Vera
 
Ad Actum confirmationis, Anno
1723, in nostram Wurtenbergiam,
...
prima vice admissi sunt.

Zum Akte der Konfirmation
sind im Jahre 1723 in unserem Württemberg,
welches ...,
zum ersten Male zugelassen worden

Den Nebensatz kann ich leider auch nicht entschlüsseln.
 
Meine erste "Arbeitsversion"

Ad Actum confirmationis. Anno
1723 in nostram Wurtembergiam
introductum, ut et ad ?sacram?
quae ..... sequebatur ...........
prima vice admissi sunt


Festo se [sanctissimae] Pentecostes
 
introductum, ut et ad sacram,
quae ... sequebatur ...
...

eingeführt, wie auch zur/zum heiligen (Messe?, Abendmahl ?),
welche(s) (von ???) gefolgt wurde ....
zum ersten Male zugelassen worden.
 
Zunächst vielen Dank für die vielen Beiträge. Ich bin begeistert!

Eure Antworten zusammengefasst:

Ad Actum confirmationis. Anno
1723 in nostram Wurtembergiam
introductum, ut et ad sacram
quae ..?.. sequebatur ..?..
prima vice admissi sunt

Festo se [sanctissimae] Pentecostes

-------------------------------------

Zum Akte der Konfirmation
sind im Jahre 1723 in unserem Württemberg,
eingeführt, wie auch zum Sakrament (Messe/ heiligen Abendmahl)
welche(s) (von ???) gefolgt wurde .... (vielleicht im Sinne von: "welchem gefolgt wurde (entsprechend) dem (?Evangelium?))
zum ersten Male zugelassen worden.

Heiliges Pfingstfest

----------------------------------------

Habe ich hier alles soweit richtig zusammen gefasst?

----------------------------------------

Vielleicht hat noch jemand eine Idee zu dem griechischen Wort?
Ich meine folgende Buchstaben zu erkennen: Epsilon-Ypsilon-Gamma-Alpha-Xi-lata-ni

altgriechisch "Evangelium" wäre: "εὐαγγέλιον" - ist zwar ähnlich; passt aber nicht ganz.
Vielleicht handelt es sich bei dem Wort im Text um eine Kurzform oder andere Schreibweise ...?

Herzliche Grüße
Klaus

 
Zunächst vielen Dank für die vielen Beiträge. Ich bin begeistert!

Eure Antworten zusammengefasst:

Ad Actum confirmationis. Anno
1723 in nostram Wurtembergiam
introductum, ut et ad sacram
quae ..?.. sequebatur ..?..
prima vice admissi sunt

Festo se [sanctissimae] Pentecostes

-------------------------------------

Zum Akte der Konfirmation
sind im Jahre 1723 in unserem Württemberg,
eingeführt, wie auch zum Sakrament (Messe/ heiligen Abendmahl)
welche(s) (von ???) gefolgt wurde .... (vielleicht im Sinne von: "welchem gefolgt wurde (entsprechend) dem (?Evangelium?))
zum ersten Male zugelassen worden.

Heiliges Pfingstfest

----------------------------------------

Habe ich hier alles soweit richtig zusammen gefasst?

Einen schönen Nachmittag,

sprachlich / grammatikalisch gefällt mir leider die deutsche Übersetzung noch nicht.

Da sich hinter confirmationis ein Punkt befindet, handelt es sich bei diesem Textteil um eine Einleitung / Betreff / Überschrift, der nicht einfach als Fließtext fortgeführt werden sollte.

Zum Akte der Konfirmation.
[oder] Behufs der Konfirmation.
[oder "moderner"] Betreffs der Konfirmation.

Absatz oder mindestes eine Zeilenschaltung.

Selbige ist in unserem Württemberg im Jahre 1723 einführt worden.

Dann folgt leider der Textteil, für den in der Transliteration bzw. Übersetzung zwei wesentliche Teile fehlen (griechisch bzw. altgriechisch: Evangelium o.ä. würde ich verneinen - der letzte Buchstabe nach dem Xi ξ könnte m.E. auch ein Omega ω sein), bevor dann der letzte Textteil folgt - wie bereits übersetzt:

zum ersten Male zugelassen worden

Festo se [sanctissimae] Pentecostes

lautet übersetzt: Am heiligen Pfingstfeste

BG, Vera
 
Dann folgt leider der Textteil, für den in der Transliteration bzw. Übersetzung zwei wesentliche Teile fehlen (griechisch bzw. altgriechisch: Evangelium o.ä. würde ich verneinen - der letzte Buchstabe nach dem Xi ξ könnte m.E. auch ein Omega ω sein), bevor dann der letzte Textteil folgt - wie bereits übersetzt:
Könnte auch
Συναξιν oder Συναξω heißen.
 
Könnt eine deklinierte Form von Σύναξις sein.

Synaxis = Zusammenkunft der Gläubigen, besonderer Gottesdienst
 
@user722 über die zweite Lesart habe ich auch bereits nachgedacht....

wie wäre es -unter allem gehörigen Vorbehalt(!!)- mit.....

Ad Actum confirmationis. Anno
1723 in nostram Wurtembergiam
introductum, ut et ad sacram
quae ?annorum? sequebatur, Συναξω
prima vice admissi sunt


Behufs der Konfirmation.

Selbige ist in unserem Württemberg im Jahre 1723 einführt worden, zur Zusammenkunft in den (nach-) folgenden Jahren in heiliger/christlicher Gemeinschaft.
Erstmalig sind zugelassen worden

am heiligen Pfingstfeste
 
@user722 über die zweite Lesart habe ich auch bereits nachgedacht....

wie wäre es -unter allem gehörigen Vorbehalt(!!)- mit.....

Ad Actum confirmationis. Anno
1723 in nostram Wurtembergiam
introductum, ut et ad sacram
quae ?annorum? sequebatur, Συναξω
prima vice admissi sunt


Behufs der Konfirmation.

Selbige ist in unserem Württemberg im Jahre 1723 einführt worden, zur Zusammenkunft in den (nach-) folgenden Jahren in heiliger/christlicher Gemeinschaft.
Erstmalig sind zugelassen worden

am heiligen Pfingstfeste

Das hört sich für mich sehr stimmig an!
 
Nach "confirmationis" steht ein Komma, kein Punkt. Ich lese das immer noch eher so:

Zum Akt der Konfirmation, im Jahre
1723 in unserem Württemberg
eingeführt, wie auch zum Abendmahl (?)
welches ??? vom Gottesdienst gefolgt wurde,
sind zum ersten Mal zugelassen worden.

"ad sacram" ist mir immer noch etwas unklar. Das zweite Wort in der vorletzten Zeile liest sich eher als mo(Abkürzungszeichen). annorum kann ich da nicht erkennen.
 
Nach "confirmationis" steht ein Komma, kein Punkt. Ich lese das immer noch eher so:

Zum Akt der Konfirmation, im Jahre
1723 in unserem Württemberg
eingeführt, wie auch zum Abendmahl (?)
welches ??? vom Gottesdienst gefolgt wurde,
sind zum ersten Mal zugelassen worden.

"ad sacram" ist mir immer noch etwas unklar. Das zweite Wort in der vorletzten Zeile liest sich eher als mo(Abkürzungszeichen). annorum kann ich da nicht erkennen.
Guten Morgen,
vielen Dank euch allen, für die tollen neuen Ideen.

Dieses zweite Wort in der vorletzten Reihe endet mit einem Buchstaben, den ich heute Morgen auch in anderen Schriften des Pfarrers gefunden habe. Hier wurde er als "L" (z.B. als Endung in "hochfürstl.") verwendet. Diese Abkürzung wurde 1741 geschrieben und mit einem Punkt als solche gekennzeichnet.
Würde das Wort "mol" irgend einen, eventuell auch übertragenen, Sinn ergeben?
 
ut et ad sacram quae mox sequebatur... ?

sowie zum Sakrament, das bald darauf folgte
mox, sehr gut! Kein Abkürzungszeichen sondern ein x.

sequebatur ist allerdings passiv, also "wurde gefolgt". Also noch ein Versuch:

Ad Actum confirmationis. Anno
1723 in nostram Wurtembergiam
introductum, ut et ad sacram
quae mox sequebatur Synaxin (gr.)
prima vice admissi sunt
...

Zur Konfirmation, im Jahr
1723 in unserem Württemberg
eingeführt, sowie zum Sakrament(?),
welches bald vom Gottesdienst gefolgt wurde,
sind erstmals zugelassen worden

am heiligen Pfingstfest

Hannß Jerg Eckart
Hannß Jerg Schlotterbeck
Hannß Jacob Kuentzle
Bernhardt Bömmerle
Matthaeus Schneker
Caspar Klett
Jacob Klotz

Rosina Gernhardtin
Anna Catharina Bommlertin
Sabina Barbara Bommlertin
 
Dieses zweite Wort in der vorletzten Reihe endet mit einem Buchstaben, den ich heute Morgen auch in anderen Schriften des Pfarrers gefunden habe. Hier wurde er als "L" (z.B. als Endung in "hochfürstl.") verwendet. Diese Abkürzung wurde 1741 geschrieben und mit einem Punkt als solche gekennzeichnet.
Würde das Wort "mol" irgend einen, eventuell auch übertragenen, Sinn ergeben?
Was Sie bei hochfürstl. für ein l halten ist das allgemeine Abkürzungszeichen. Oben eine Schleife, die aussieht wie ein kleines l, dann ein großer nach rechts offener Bogen, oft gefolgt von einem Doppelpunkt oder Punkt. Also eigentlich dann hochfürst(Abkürzungszeichen), ohne l.
 
Συναξω = Synaxis - hier wohl in der Verwendung für den besonderen Abendmahlsgottesdienst, zu dem die Konfirmierten erstmals zugelassen sind



@KoenigAguar: wirklich gut, danke (y)

@eggi: Ich würde die Übersetzung nicht einfach mit "Zur Konfirmation" beginnen, weil mir das "zu modern" ist. Sorry.
"Betreffend die Konfirmation" wäre m.E. besser.

Und leider ist mir das "?Sacrament?.....bald gefolgt vom Gottesdienst" irgendwie noch nicht ganz klar. Sorry, again.

Die evangelische Kirche kennt ja nur zwei Sakrament: die Taufe und das Abendmahl.
Wobei das Abendmahl / die Eucharistie / das Altarsakrament / das allerheiligste Sakrament des Altars darstellt.
 
Guten Morgen, zusammen,
jetzt macht alles Sinn:

Zur Konfirmation, im Jahr
1723 in unserem Württemberg
eingeführt, sowie zum Sakrament (Abendmahl)
welches bald vom Gottesdienst gefolgt wurde (sinngemäß: "nach dem Gottesdienst durchgeführt wurde",
sind erstmals zugelassen worden


Bis zur Konfirmation galten die Konfirmandinnen und Konfirmanden als Kinder. Kinder durften damals (noch) nicht am Abendmahl teilnehmen.
Erst nach dem Gottesdienst, nachdem die Konfirmation durchgeführt worden war, waren die Kinder sozusagen "Erwachsene im Glauben". Sie haben selbst ihre Taufe und damit ihre Zugehörigkeit zur Kirche bestätigt. Erst nach diesem Gottesdienst konnte dann das Abendmahl stattfinden.

Ich denke, wir haben jetzt die Lösung.

Vielen herzlichen Dank, an alle Beteiligten. Ich habe viel dazu gelernt!

Herzliche Grüße
Klaus aus Hoheneck
 
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