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Schönen guten Abend,
ich würde mich freuen, wenn jemand diesen Eintrag gegenlesen würde. Ich bin mir nicht sicher, ob ich alle Worte richtig erfasst habe. Das ist - glaube ich - der erste Erlaubnisbefehl für die Hochzeit eines Soldaten, den ich im Zusammenhang mit meinen Vorfahren gesehen habe.
Viele Grüße
Eva
1701 den 20. Juni wurden copuliert auch und beigesetzten Erlaubnisbefehl löbl. Erb=Prinzlich M...
Johannes Straub unter der Meheischen Companie
Wirtemberg. Craiß Regiment zu Pferdt U. Catharina
Schmids zu Buttenhausen eheliche Tochter So bloß vorher partam abgeleget ....
Copia des Befehls an Herrn Rittmeister Meherin
Überschrift: dem Rittmeister Löbl. Erb=Printzl. Württemb. Craiß Regi=
ment zu Pferdt N. Meherr, Zu Zustell.
Reuttlingen
L.S.
Von Gottes Gnaden Eberhard Ludwig, Hertzog zu Württemberg
Nachdem Johannes Straub, Reutter under der Meheischen Compagnie
des fürstl. Württemb. Regiments umb gestattung der .... Ehe
Underthänigst angesucht, und solches ihme also gnädigst bebilliget
daß sie nach seinem Offerte .... sein anderes Eheweib bey dem ihrigen
laßen, U. der Comp. Damit nicht beschwerlig seyn solle. Als wird der
Rittmeister Meherrn wißen?, darnach die weitere Verordnung ergehen
zu laßen und der Sache recht zuthun. Stuttgart den 20. May anno 1701
Eberhard Ludwig