Erbitte Lesehilfe

Hallo,

es geht um die Randbemerkung zu einem Taufeintrag des Hennrich Krug:
http://www.archion.de/p/1c8078a089/

sowie um den lateinischen Passus im Eheeintrag Krug/Schmidt:
http://www.archion.de/p/a7355e8d38/
ab der Stelle - nachgelassene Tochter nach vorher abgelegter (Etuede??/Übung?) ...?....

Anhand der Begriffe "Presbyterio" (Kirchenrat) und "Concubitum" (Concubine/Mätresse) vermute ich, dass die Braut nicht "unberührt" in die Ehe ging.

Wer kann helfen??
VG
 
nach vorher abgelegter Buße coram Presbyterio ob praematurum concubitum (in Gegenwart des Pfarrers wegen vorzeitigem Beischlaf)
 
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