Ehe ab welchem Alter

Hallo zusammen,

Ist es früher (also im 17./ 18. Jahrhundert) auch so gewesen, dass man hierzulande mit Vollendung des 16. Lebensjahres heiraten durfte!?

Gruß, Sylvie
 
Als Einstieg in das Thema - aber vielleicht ja auch bereits erfolgt.

Forum > Suche (rechts oben im Fenster) > Suchbegriff: Heiratsalter

Hilft Ihnen das bereits weiter?

Ganz globale Antwort vorab: nein.
BG, Vera
 
Ergänzung zu Vera:

Lucy26 schreibt ....... auch so gewesen...

In der BRD war es möglich bis Mitte 2017 mit 16 Jahren zu heiraten. Danach kann eine Ehe in jedem Fall nur noch frühestens im Alter von 18 Jahren geschlossen werden. Dadurch sollen Kinderehen ausgeschlossen werden.

Gruß, Ursula
 
Das Heiratsdatum hat sich in Laufe der Jahrhunderte eher nach dem Gewohnheitsrecht entwickelt. Unser heutiges Heiratesalter ist weltweit eher die Ausnahme. Ab dem 17. Jahrhundert findet man in den Kirchenbüchern, in der Regel nur noch Heiraten ab 18 Jahre wobei immer die Zustimmung der Eltern / des Vormundes erfolgen muss. Außnahmen sind jüngere Bräute, dazu muss denn aber eine Dispenz vorliegen. Meine jüngste Braut im 17. Jahrhundert war 13 Jahre alt und hatte zur Heirat eine Dispenz des generalsuperintenden, denn sie war eine Schulzentochter, die mit Ihrer jüngeren Schwester alle in der Familie überlebt hatte. Da es keine Eltern, Großeltern und männliche Geschwister mehr gab, der Schulzenhof weiter bestand, musste sie heiraten, das erste Kind bekam sie aber erst mit 18 Jahren.
Im 15. und 16. Jahrhundert waren Heiraten mit 14 Jahren durchaus üblich. Auch Luther hat für seine älteste Tochter schon einen Bräutigam bestimmt. Leider verstarb seine Tochter noch vor der Heirat. Die schlanken Frauen auf den Cranachgemälden sind in der Regel 14 Jahre alt.
Im Mittelalter waren frühe Heiraten völlig normal. So wurde Elisabeth von Thüringen bereits mit 4 Jahren verheiratet, der Beischlaf wurde dann mit 14 Jahren vollzogen. Darüber kann man in verschiedenen Quellen nachlesen.
 
Vielen Dank, das hilft mir weiter. Schon interessant, die Entwicklung und die Festlegungen zu den Altersgrenzen zu den Heiraten.
 
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