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...davor wurden von den Pfarrern keine erstellt....
[Zitat]
...Dem schon zuvor genannten Pfarrer Lappe gebührt das Verdienst, sogleich nach seinem Amtsantritt ein Kirchenbuch angelegt zu haben, hatten doch seine Vorgänger entgegen allen Vorschriften bisher keinerlei Register über ihre Amtshandlungen geführt. Darüber hinaus macht er sich die große Mühe, durch Befragung aller Gemeindeglieder nach ihren Lebensdaten und denen ihrer Verwandtschaft ein weiteres Kirchenbuch zusammenzustellen, das bis 1689 zurückreicht....
[Zitat Ende]