Das neue Namensrecht

Es kann doch nicht sein, dass ein User einen Text verfasst und andere können/dürfen dann ihre konkrete Meinung dazu nicht äußern.

Guten Abend Ursula.

Da haben Sie mich leider definitiv mißverstanden.

Selbstverständlich "können/dürfen" sich alle User äußern - das ist überhaupt nicht das Thema.

Wichtig ist einzig die "sachliche" Auseinandersetzung - auch (oder vielleicht besser: insbesondere) mit der Meinung derjenigen, die eine andere Meinung vertreten, als man sie selber vertritt.
Selbstverständlich kann diese Auseinandersetzung auch kontrovers und "hart in der Sache" sein - aber auch kontrovers heißt nicht unsachlich und ausgrenzend.

Wenn man über das neue Namensrecht sprechen will, kann es nicht nur auf Ahnenforshung beschränkt werden.

So ist es und genau dieser Punkt ist in einem Beitrag in diesem Thema bereits dankenswerterweise adressiert worden.

Viele Grüsse, Vera
 
Die Broschüre "Namensrecht" stellt doch klar, "auch künftig gibt es keine völlige Namenswahlfreiheit." Grundlage sind die Familiennamen der Eltern/des Elternteils.

Wir (nicht verheiratet) hatten ähnliches bei den gemeinsamen Kindern schon vor 30 Jahren praktiziert. Der Sohn bekam den Familiennamen des Vaters, die Tochter den der Mutter. So leben beide Namen weiter. Und spätere Ahnenforscher haben mit uns ein kleines Rätsel zu lösen.
 
Naja, ich habe schon des öfteren bei unehelichen Kindern gesehen, dass nachträglich als Nachname der des Vaters eingetragen wurde. Solange es nachvollziehbar ist - wie das auch immer gehandhabt wird - geht das in meinen Augen in Ordnung. Sprich auch Polizei und Justiz müssen im Zwifelsfall Zugriff auf diese Daten haben, um Missbrauch auszuschließen.
 
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