Copulation ohne Proclamation?

Ich habe einen Fall, wo eine Copulation ohne vorherige Proclamation stattfand :
"Johann Christoph Friedrich Hartnagel und Anna Barbara Klärlin sind
d. 9. Juni mit Verweißen und Erlaubnis eines Hochlöbl. Decanats Feuchtwang,
ohne vorhergängiger Proclamation in Kirche, in der Stille vor der Betstund
copuliert worden."
Das war im Jahr 1716 in Schopfloch / Mittelfranken

Weiß jemand was da dahinter stecken könnte?

Viele Grüße Wolfgang
 
In der Regel bedeutet es, das die Braut bereits deutlich sichtbar schwanger war und sich von daher eine Proclamation ausschloß.
Das ist dann die barmherzige Variante. Das wird durch ein sehr frühes Taufdatum nach der Trauung bestätigt, auch dabei gibt es oft Anmerkungen.
In drastischer Auslegung des vorehelichen Beischlaf-Verbots, wurde die Copulation verweigert und das Kind unehelich oder als Hurenkind geboren. Ich habe bei meiner Ahnenforschung schon alle Varianten gelesen. Egal wie, um die damit verbundene Kirchenstrafe kam das Paar trotzdem nicht, manchmal steht sogar die Höhe der Geldstrafe am Rand des Eintrages.
 
Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Ich hab auch schon in die Richtung gedacht.
Im allgemeinen werden in solchen Fällen die Brautleute
als Fornicanten bezeichnet und, wie Sie bereits erwähnt haben
mit einer Strafe belegt.
Ich werde mal nach einem passenden Taufeintrag suchen.

Vielen Dank
Wolfgang
 
Ich habe einen Fall, wo eine Copulation ohne vorherige Proclamation stattfand :
"Johann Christoph Friedrich Hartnagel und Anna Barbara Klärlin sind
d. 9. Juni mit Verweißen und Erlaubnis eines Hochlöbl. Decanats Feuchtwang,
ohne vorhergängiger Proclamation in Kirche, in der Stille vor der Betstund
copuliert worden."
Das war im Jahr 1716 in Schopfloch / Mittelfranken

Weiß jemand was da dahinter stecken könnte?

Viele Grüße Wolfgang
Hier im Kreis Hiltpoltstein (Fränk Schweiz) lautet die gewöhnliche Formel für solche Ehen etwa
"... wurden, nachdem sie sich gegen das VI. Gebot versündiget hatten, vor dem schwarzen Tischlein, wohin sie der Amtsknecht begleitet, copuliert".
Nicht ohne die Eheleute mit gehörigen Adjektiven versehen zu haben (im besten Falle "zuchtvergessen", "ungerathen").
 
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