Der Anfang ist offenbar verloren gegangen.
wieder besetzet werden. Und so es die Braut
allein treffen sollte; so soll das weibliche Hauß-
geräth an der Braut ihre lebenden Schwestern
wieder zurück fallen; gleich auch die Kleidung des
Brautigams, so Er vor der Braut
verstürbe, an seinen Bruder Caspar
hinfält
Sonsten, wenn der Braut väterliche Mittel sich nach
diesem durch Gottes Seegen vermehren, und ihr übriges Geschwister dann
ein mehrers, als Sie, zur Aussteuer bekommen könnten, sollte
Sie ein Gleiches zur Verbeßerung haben.
Worauf dieser Conbtract geschlossen, von den inter-
essententen richtig unterschrieben, auch Braut und brautigam
sich vertrauet. Alten Huntdorff d. 23 April 1754.
(Unterschriften)
So weit sich findet daß die König(liche) Brautschatzver-
ordnung hierein nicht überschritten, ist bey
dieser Ehestifftung von Amts wegen nichtes aus-
zusetzen; welches hiermit bescheiniget wird.
Elsfleth den 21ten Junii 1754.
Gramberg