Bitte um Lesehilfe: Hochzeit pramature concurabent(?)

Guten Tag an das Forum,

herzlichen Dank bei der Hilfe des Entzifferns der Einträge.
Langsam werde ich etwas besser, aber ich habe immer noch Lücken und Pasagen bei denen ich nicht sicher bin.

http://www.archion.de/p/9670a5dced/

Hier lese ich:

Hochzeitsdatum: 29. November
Bräutigam: Philipp Springer, Spingler (????), Philipp Springers, B(ürger) u(nd) Spinglers hinterl(assener) ehel(icher) lediger Sohn

Pramature concurabent ??? (was bedeutet das und auf was/wen bezieht es sich)

Catharina (???) Johannes Hausers B(ürger) u(nd) Müllers in Bergfelden, hinterl(assene) ehel(iche) + led(ige) Tochter
Cultus: Predigt der (??) auf ??????

Herzlichen Dank an alle, die sich die Zeit nehmen mit ihrem Wissen zu unterstützen!


 
Vielen Dank Herr Ridler!

Was bedeutet dieses Wort, das zwischen den Eheleuten und dem jeweilien Vater steht. Das sehe ich oft, aber weiß nicht was es bedeutet.
 
achso jetzt habe ich es verstanden:
wey(land)= zu Lebzeiten

Herzlichen Dank!

.. nein, nicht "zu Lebzeiten". Wie Franz_Ridler schon schrieb: Am ehesten würde heute als Synonym passen: ehemals, früher

Steht "weiland/ weyland" direkt vor einem Namen, so bedeutet dies in Kichenbucheinträgen allermeistens dass die so bezeichnete Person zum Zeitpunkt der Eintragung bereits verstorben ist.
Beispiel:
"Maria, weiland Max Mustermanns Tochter" - Dieser Max ist mit allergrößter Wahrscheinlichkeit schon tot.

Aber Achtung: es kann auch vorkommen dass es folgendermaßen verwendet wird:
"Meister Hans Mustermann, weiland Bürger zu X- Stadt, jetziger Einwohner zu Y-Dorf" - dann ist "weiland" als "früher" zu verstehen, und die Person natürlich nicht tot, sondern nur umgezogen...

Gruß,
Michael
 
Hallo Michael,

danke für die Erläuterung. Es gab ein Problem beim Synchronisieren der Fromusbeiträge, deshalb hatte ich die Erklärung noch nicht gelesen.

Viele Grüße
Annika
 
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