Bitte um Lesehilfe, Heirat mit Hochgräfliche ... Verordnung?

Ich kann auch nicht mehr entziffern als:

d. 24. Hans Henrich Meÿer u. Anna Maria Giseken
auff des hochgraffl: Consistorij Verordnung absg ___
clamaox


nur was das letzte heißen soll, bin ich überfragt
 
Soweit ich, weiß, musste man sich für seine Hochzeit die Erlaubnis bei der Obrigkeit einholen, der das Dorf bzw. die Stadt gehörte. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass sich nur solche Paare niederließen, die durch ihre Arbeit ihren Lebensunterhalt selbst verdienen konnten. Wenn aber eine Frau, die (noch) keine Erlaubnis zur Eheschließung hatte schwanger wurde und der Vater des Kindes bekannt war, wurde die Hochzeit oft von der Obrigkeit angeordnet.
 
Dieses Paar wurde ohne vorherige Proclamation copuliert.

Der infragestehende Textteil lautet:

.....auff des hochgräf[lichen] Consistorij Verordnungen absq [Latein: absque = ohne] pro-
clama[ti]one [copuliret]

"pro" dargestellt durch ein entsprechendes Abkürzungszeichen
"ti / tio" dargestellt durch ein entsprechendes Abkürzungszeichen über dem entsprechenden Wortteil.
 
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