Bitte um Hilfe bei den Lücken / Begrifflichkeit

http://www.archion.de/p/b0d34c8da2/

den 15. Febr (1726) sind privatim an einem Freitag beym
frühcapitel, nach vorher gethanen Beicht und ge
_____ h(eiligen) Abendmal, weil sie con
tra 6 ___iret und die Kirchenbuß _____
recimiret(?), copuliret worden Johann Dörffler,
Joh(ann) Dörfflers, Köblers zu Collendorf ältester Sohn
mit Margaretha, Adam Prechtels, Bauers zu
Lainek im oberen End ehel(lichen) Tochter.

Es geht wieder mal um das 6. Gebot. Ich kann mit dem Begriff "recimieren oder ähnlich? noch nichts anfangen.

Vielen Dank für die Hilfe
 
den 15. Febr (1726) sind privatim an einem ♀︎(Freitag) beym
Frühcapitel, nach vorher gethanen Beicht und ge-
brauchten h(eiligen) Abendmal, weil sie con-
tra 6. peciret(*) und die Kirchenbuß mit 2. fl (=Gulden)
redimiret(**), copuliret worden Johann Dörffler,
Joh(ann) Dörfflers, Köblers zu Collendorf ältester Sohn
mit Margaretha, Adam Prechtels, Bauers zu
Lainek im oberen End eheleibl⟨ichen⟩ Tochter.

(*) peccare = sündigen, hier gegen das 6. Gebot verstoßen
(**) redimere = loskaufen, befreien, abwenden

https://de.wikipedia.org/wiki/Laineck
‘Der Ort besteht aus den beiden Teilen Oberend und Unterend …’
 
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