Bei Trauungen und Taufen mussten in der Regel bis 1875 einige Scheine beim Pfarrer vorgelegt werden. Z.B. Taufschein, Impfschein, Entlassung vom Militär, Schuldfreiheitschein u.a.m. Diese Scheine blieben meistens im Pfarrarchiv. Als man noch selbst beim Pfarramt in den Kirchenbüchern lesen konnte, habe ich ganze Bündel solcher Scheine vorgefunden, die wurden später oft weil als überflüssig angesehen entsorgt. Selten sind die noch im Pfarr- oder Kirchenkreisarchiv erhalten und digitalisiert wie die Kirchenbücher werden nicht alle Archivbestände.