1824 Heirat ohne Braut

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Liebes Forum,
dieser Eintrag ist mir aufgefallen, weil die Braut fehlt. Was genau heißt "ad copulandum demittirt"? Wurde die Heiratsabsicht abgewiesen? Wenn ja, wozu dann überhaupt ein Eintrag?
Vielen Dank im voraus und Grüße, Ulrike

1824

Am 26ten Nov. wurde Valentin König von hier ad
copulandum demittirt
 
Hallo,
ich interpretiere das so, dass der Bräutigam in einer anderen Gemeinde geheiratet hat, und dementsprechend aus seiner Heimatgemeinde demittiert, also entlassen wurde.
Herzliche Grüße, Ingo
 
Hallo UlliR, ja genau. Wenn jemand in einer anderen Gemeinde heiratete, z.B. weil der Partner dort lebte, dann brauchte er einen Dimissionsschein von seiner Heimatgemeinde. Darin wurde die
Konfession bestätigt, dass er/sie getauft war, ledig war, ggf. dass die Proclamationen ordnungsgemäß
stattgefunden hatten. Wie das im einzelnen formuliert war, ist eine andere Frage, jedenfalls wusste
der Pfarrer der Trauung, dass alles mit rechten Dingen zuging und auch der entlassende Pfarrer
konnte das belegen.
 
anlässlich / zum Zwecke der Verehelichung entlassen

Und warum bietet der Pfarrer das künftige Paar nicht in seiner Gemeinde auf?
 
Ich glaube fest daran, daß Sie das nicht wirklich schreiben wollten. 😉

Wenn doch, würde ich in aller gebotenen Form darum bitten wollen, sich mit dem Wesen eines Aufgebotes -seinem Wesen: der Veröffentlichung am jeweiligen Wohnsitz / Geburtsort beider künftigen Ehepartner- vielleicht noch einmal zu beschäftigen.

Vielen Dank und nichts für ungut.
VG, Vera
 
Nun, wenn ein Kind unterwegs war und man heiraten "musste", wurde die Ehe durchaus auch mal ohne vorherige Proclamation geschlossen.
In diesem Fall würde dann wohl nicht nur die demittierende, sondern auch die "empfangenden" Gemeinde auf das Aufgebot verzichten ...
 
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