Lesehilfe bei Eheeintrag

Liebe Ahnenforscher,

ich würde mich freuen, wenn jemand bei diesem Eheeintrag sich wagte zu „raten“, wie der Ehmann von Margarete heißen könnte.
Zudem habe ich ein Problem mit dem Ausdruck „prima vice (?)“ – der hier öfter vorkommt – doch was soll es bedeuten?

- Eheeintrag 1651:
den 23 Trinit. ist _______?______
zu Limberg mit seiner Braut
Margaretha Hans Annemüllers seel. (?)
allhier zu Göliz hinterlassene ehel.
Tochter prima ____ getraut worden.

http://www.archion.de/p/bd4376599e/


Beste Grüße
Netti1
 
?Michael oder Mathäus? Erhard

prima vice pclamiret ((proclamiret)) worden


nicht: getraut


prima vice = Latein - zum ersten Mal (das Ergebnis liefert jeder brauchbare Onlineübersetzer)

BG, Vera
 
Ihnen beiden ganz lieben Dank für die Lesehilfe und die zusätzliche Recherche.

Dies ist mein erster reiner "Proklamationseintrag", dem ich bislang begegnet bin, und daher war ich verwirrt über den Ausdruck "das erste Mal". (Da ich von einem Eheeintrag ausging, war ich auf der falschen Spur o_O und dachte das "erste Mal" bezöge sich auf den Eheakt - im Sinne von das erste Mal verheiratet z.B. als Ersatz für Junggesell und Jungfer.)

Ich weiß, dass in der Regel dreimal proclamiert wird.
Hierzu noch eine Frage:
Da dies ja "nur" ein Proclamationseintrag ist, müsste ich daher dann - streng genommen und um zu belegen, dass sie auch wirklich geheiratet haben - doch nach weiteren Proclamationen und dem eigentlichen Eheeintrag suchen, oder?
Vielleicht wissen Sie etwas über die Praxis bei solchen Einträgen?

Nochmals besten Dank,
Anette
 
...- (Da ich von einem Eheeintrag ausging, ....

Das war leider ein sehr flüchtiger Lesefehler, richtig?
Zumal auf der identischen Seite einige Vergleichsstellen vorhanden sind.


Ich weiß, dass in der Regel dreimal proclamiert wird.
Hierzu noch eine Frage:
Da dies ja "nur" ein Proclamationseintrag ist, müsste ich daher dann - streng genommen und um zu belegen, dass sie auch wirklich geheiratet haben - doch nach weiteren Proclamationen und dem eigentlichen Eheeintrag suchen, oder?

Ich gehe davon aus, daß Sie sich diese Frage selber beantworten können, nicht wahr?
Selbstverständlich müssten Sie "streng genommen" nach dem Copulationseintrag suchen.

Arbeiten Sie intensiv mit diesem KB, zur Zeit dieses Pfarrers. Dann werden Sie fundiert belegen können, ob dieser Pfarrer die Copulationen eingetragen hat oder nicht.
Zumal ja bereits die Proklamation eine öffentliche Verkündung während des Gottesdienstes vor der versammelten Gemeinde darstellte.

Werden einem proklamierten Paar Kinder geboren/getauft, dann spricht das für ....???

Nichtsdestotrotz muss Ihre Dokumentation hergeben, daß anhand der KB lediglich eine Proklamation belegt werden kann.

BG, Vera
 
Zurück
Oben