Die Zweitschriften enthalten Fehler und Weglassungen und es fehlen nachträgliche Eintragungen, wie spätere Legitimierungen von unehelichen Kindern.
In diesem Fall gibt es aber gegenteilige Informationen gegenüber den Originalen:
Carl Traugott Raspe - GEBURT 16.09.1820 (KB-Original = Duplikat):
http://www.archion.de/p/8ad9d8d926/
„Geboren nachts um zwei Uhr, Carl Traugott (unehelich), Maria Christiana Raßpin, Johann Christian Raßpens, Hüfners, Rad u. Stellmachers, ehel. älteste Tochter.“
Maria Christiana Raspin heiratet später den Witwer Johann Christian Kuntze 12.10.1823 (KB-Original):
http://www.archion.de/p/731548489c/
„Joh. Christian Kunze, 1 1/2 Hüfner, GuthsBesitzer in Lugau, ein Witwer, alt 35 Jahre u. 8 Monate u. Maria Christiana Raßpe, Joh. Christian Raßpens, Gärtner u. GuthsBesitzer in Fischwasser, erstgeborene älteste Tochter, alt 21 Jahre und 5 Monate.“
Carl Traugott Raspe - TRAUUNG 23.10.1840 (KB-Original = Duplikat):
http://www.archion.de/p/6899f37845/
„Carl Traugott Raspe, zukünftiger Hausbesitzer in Lugau, Johann Christian Kuntzes, 1 1/2 Hüfners u. Kirchenvorsteherin Lugau (Sohn), 20 Ja . . . „
Die Abweichung erfolgt erst bei der GEBURT von ihrem ENKEL:
Johann Carl Traugott Raspe - Geburt 07.03.1840:
http://www.archion.de/p/9381a128df/
Bei der ANGABE DES VATERS steht im KB-Original:
„unehelich - Carl Traugott Raspe, zukünftiger Hausbesitzer in Lugau NB: da er sich als Vater angegeben, auch die Mutter des Kindes geheiratet, so ist es als ein eheliches Kind zu betrachten.“
Im KB-Duplikat: „Als Vater gibt sich aus, Joh. Traugott Raßpe, Joh. Christian Kunzens, 1 ½ Hüfners und Kirchenvorstehers in Lugau, Stief- u. Pflegesohn.“
Was gilt denn nun, ist der Kuntze nun der Vater (lt. Original Trg.) oder nur der Pflegevater (Lt. Duplikat Geburt Enkel.
Wie schätzt Ihr das ein? Warum diese Änderung nur im Duplikat für die Steuerbehörden? Darf man als Kirchenvorsteher kein uneheliches Kind haben (aber nur für die Steuerbehörde), warum nicht beim Original?
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Beste Grüße Frank
In diesem Fall gibt es aber gegenteilige Informationen gegenüber den Originalen:
Carl Traugott Raspe - GEBURT 16.09.1820 (KB-Original = Duplikat):
http://www.archion.de/p/8ad9d8d926/
„Geboren nachts um zwei Uhr, Carl Traugott (unehelich), Maria Christiana Raßpin, Johann Christian Raßpens, Hüfners, Rad u. Stellmachers, ehel. älteste Tochter.“
Maria Christiana Raspin heiratet später den Witwer Johann Christian Kuntze 12.10.1823 (KB-Original):
http://www.archion.de/p/731548489c/
„Joh. Christian Kunze, 1 1/2 Hüfner, GuthsBesitzer in Lugau, ein Witwer, alt 35 Jahre u. 8 Monate u. Maria Christiana Raßpe, Joh. Christian Raßpens, Gärtner u. GuthsBesitzer in Fischwasser, erstgeborene älteste Tochter, alt 21 Jahre und 5 Monate.“
Carl Traugott Raspe - TRAUUNG 23.10.1840 (KB-Original = Duplikat):
http://www.archion.de/p/6899f37845/
„Carl Traugott Raspe, zukünftiger Hausbesitzer in Lugau, Johann Christian Kuntzes, 1 1/2 Hüfners u. Kirchenvorsteherin Lugau (Sohn), 20 Ja . . . „
Die Abweichung erfolgt erst bei der GEBURT von ihrem ENKEL:
Johann Carl Traugott Raspe - Geburt 07.03.1840:
http://www.archion.de/p/9381a128df/
Bei der ANGABE DES VATERS steht im KB-Original:
„unehelich - Carl Traugott Raspe, zukünftiger Hausbesitzer in Lugau NB: da er sich als Vater angegeben, auch die Mutter des Kindes geheiratet, so ist es als ein eheliches Kind zu betrachten.“
Im KB-Duplikat: „Als Vater gibt sich aus, Joh. Traugott Raßpe, Joh. Christian Kunzens, 1 ½ Hüfners und Kirchenvorstehers in Lugau, Stief- u. Pflegesohn.“
Was gilt denn nun, ist der Kuntze nun der Vater (lt. Original Trg.) oder nur der Pflegevater (Lt. Duplikat Geburt Enkel.
Wie schätzt Ihr das ein? Warum diese Änderung nur im Duplikat für die Steuerbehörden? Darf man als Kirchenvorsteher kein uneheliches Kind haben (aber nur für die Steuerbehörde), warum nicht beim Original?
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Beste Grüße Frank