Sehr geehrte Frau Moderatorin,
Hallo Vera2004,
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich habe dazugelernt: Die Erläuterungen der Abkürzungen waren für mich hilfreich. Ich möchte es nicht kompliziert machen. Aber wenn ich schon eine Frau "an der Hand" habe. So ein Vorgang ist mir noch nicht begegnet. Ist der Kirchenvorsteher nun der leibliche Vater? Dann hat der neugeborene Junge den Nachnamen Thiele und er kann in meine Ahnenreihe. Als Amtsperson kann er sich auch
dem Neugeborenen in christlicher Nächstenliebe angenommen haben? Wenn er der leibl. Vater wäre hätte er als Amtsperson auch eine Mutter für das Kind, nämlich seine Ehefrau. Darf ich fragen, wie Sie darüber denken?
Freundliche Grüße
Gerhard