Hallo,
es ist vermutlich gar keine große Sache, aber wissen würde ich es gern trotzdem.
"Darf" man Auszüge/Zeilen aus Kirchenbüchern von Archion nutzen um sie beispielsweise bei Familysearch zu veröffentlichen ?
Wie komme ich überhaupt darauf ?
Bei FS kann man ja selbst Dokumente als Quellen anhängen, sog. "Erinnerungen". Ich bin durch Zufall über eine Person bei FS gestolpert, bei der jemand ein selbsterstelltes PDF als Erinnerung angehängt hat. Dieses PDF enthielt:
- Eckdaten zum Ereignis (wer/wann/wo)
- Bildauszüge aus dem KB, also Titelzeile/Überschrift und sonst nur die relevante Zeile zum Ereignis
- ein Transkript des Ereignistextes
- Quellenangaben zum KB (Anbieter, Name der Gemeinde, Seite im KB)
Ich hatte den Eindruck, dass dieses PDF durch eine Genealogie-Software erstellt wurde.
Ich fand das eigentlich eine sehr elegante Lösung.
Ich meine mich aber zu erinnern, dass die Veröffentlichung zu Archion-Kirchenbüchern irgendwie eingeschränkt war. Ich finde nur die Erklärung dazu nicht mehr, und ich denke auch, dass dieser spezielle Fall damit nicht wirklich abgedeckt wird.
Deshalb die Frage: erlaubt, geduldet, oder doch verboten ?
es ist vermutlich gar keine große Sache, aber wissen würde ich es gern trotzdem.
"Darf" man Auszüge/Zeilen aus Kirchenbüchern von Archion nutzen um sie beispielsweise bei Familysearch zu veröffentlichen ?
Wie komme ich überhaupt darauf ?
Bei FS kann man ja selbst Dokumente als Quellen anhängen, sog. "Erinnerungen". Ich bin durch Zufall über eine Person bei FS gestolpert, bei der jemand ein selbsterstelltes PDF als Erinnerung angehängt hat. Dieses PDF enthielt:
- Eckdaten zum Ereignis (wer/wann/wo)
- Bildauszüge aus dem KB, also Titelzeile/Überschrift und sonst nur die relevante Zeile zum Ereignis
- ein Transkript des Ereignistextes
- Quellenangaben zum KB (Anbieter, Name der Gemeinde, Seite im KB)
Ich hatte den Eindruck, dass dieses PDF durch eine Genealogie-Software erstellt wurde.
Ich fand das eigentlich eine sehr elegante Lösung.
Ich meine mich aber zu erinnern, dass die Veröffentlichung zu Archion-Kirchenbüchern irgendwie eingeschränkt war. Ich finde nur die Erklärung dazu nicht mehr, und ich denke auch, dass dieser spezielle Fall damit nicht wirklich abgedeckt wird.
Deshalb die Frage: erlaubt, geduldet, oder doch verboten ?