Guten Morgen,
ich lese hier:
www.archion.de
den 18 ten 8ber haben Abraham
Busch Hauboist bey der Hochgräfl.
Leibgarde und Catharina Wilhel-
mine Beynkampen gebürtig aus
Dißen im Osnabrückischen ihren
gemachten Ehebund bestätigen
laßen und sind von mir nach frist
losen ordinierung, nachdem der
Erlaubnißschein von dem Herrn
Hauptmann von Seckendorf mir
übergeben war, in meinem
Hause copuliret und priesterlich
eingesegnet
Meine Frage: Habe ich mich bei "nach frist losen ordinierung" verlesen?
Ich interpretiere das so, dass die beiden in Dissen (lutherisch) geheiratet haben, jetzt aber in Burgsteinfurt (reformiert) als Ehepaar leben wollen und deshalb die Bestätigung des Pfarrers brauchen. Und weil die Ehe ja schon geschlossen wurde, nur kurze Zeremonie im Haus des Pfarrers ohne Proklamation und Gottesdienst, sondern nur Einsegnung.
Vielen Dank für Eure Einschätzung
Karl