Lesehilfe zu langem Eintrag zum Aufgebot

Es gibt einen langen Eintrag zum Aufgebot. Johann Christian Willhelm Clemenz wollte zum 2. Mal heiraten. Er war erst vor einem halben Jahr Witwer geworden, und nun wollte er erneut heiraten.
So manches kann ich lesen, vieles aber nicht. Ich habe den Eindruck, als wäre derjenige, der das geschrieben hat, nicht so einverstanden mit der Hochzeit; vielleicht, weil das Trauerjahr noch nicht rum war; oder weil die 2. Frau erst 18 und damit noch minderjährig war?

Wer traut sich zu, diesen langen Text zu "übersetzen"? Er geht 3 Seiten lang.
https://www.archion.de/p/802ed27b01/

Danke schon mal im Voraus!
 
[Seite 1]

Im Jahr 1812, achtzehnhundert und
zwölf, den neunzehnten November Vormittags
um zehn Uhr habe ich der unterzeichnete Prediger
und Beamte des Civil Standes, die Kirch-Spiels
Altendorfs in der Districts Stadt Nordhausen
des Harzdepartements, mich, auf deren gesche-
henes Ersuchen in die Altendörfer Kirche bege-
ben, hier erschienen vor mir folgende Verlobte:
der hiesige Bürger und Böttcher, Johann Christian
Wilhelm Clemenz, gebürtig aus Stolberg,
siben und zwanzig Jahr alt, und also volljährig,
Witwer und wohnhaft zu Nordhausen, ehelicher
Sohn des weiland Bürgers und Böttcher Meisters
Johann Christoph Clemenz, und der gleichfalls
verstorbenen Ehefrau Dorothee Friedrike
Henriette geb. Krebsin, und die Jungfer
Johanne Marie Wilhelmine Scharffe,
aus Nordhausen gebürtig, achtzehn Jahr alt, und
mithin minderjährig, eheliche Tochter des hiesigen
ansässigen Bürgers und Einwohners Johann
Heinrich Scharffe und dessen Ehefrau Justine
Sophie Scharffe geb. Edler, jüngste Tochter.
Beide Verlobte waren gesonnen eine eheliche Ver-
bindung zu errichten, und der Bräutigam bewieß
durch beygebrachten Todten Schein das Ableben aller
seiner Asscendenten, wie aus denen Beilagen zu
ersehen, an welche die ehrenbürtige Anfrage hätte
gerichtet werden müßen, woraus das Ableben seiner
Eltern u. Gros Eltern zu ersehen, siehe Beilagen
zu Nro. VII Lit: A & B aus welchen erhellet
daß der Vater und Mutter zu Stolberg gestorben
sind; von dem Ableben der Gros Eltern
konnte der Bräutigam keinen Beweiß führen, als
dieser, wie erhellet aus Beil: N: VII Lit: C.

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[Seite 2]
an Eidesstatt deren Todt versicherte. Ferner
producirten die Brautleute ihre Geburts Scheine,
wie zu ersehen aus Beil: N: VII Lit: D & E
und die gegenwärtigen Eltern der Braut erklärten,
daß abseiten ihrer Kinder die ehrerbietige An-
frage an sie geschehen sey, und sie ihren
elterlichen Consens und Seegen zu ihrem
Vorhaben ihnen ertheilen wollten. Nachdem
nun auch das zweymahlige Aufgeboth alhir in
der Altendörfer Kirche, als der Parochie, wo
beyde Verlobte sich aufgehalten haben, am XXIV
Dom[inica] post Trini[tatis] zum erstenmahl und am
XXV Dom[inica] p[ost] Trini[tatis] zum zweitenmahl als
am fünfzehnten November dieses Jahres eintausend
achthundert und zwölf öffentlich vor versammelter
Gemeinde geschehen, die gesezliche Zeit über an den
Kirchthüren angeheftet gewesen ist, und keine
Opposition dagegen eingelegt ist, so habe
ich das Verlangen der künftigen Ehegatten erfüllt,
ihnen das sechste Capitel von der Ehe aus dem
Code Napoleonns vorgelesen, und sie beide
gefragt, ob sie bey Schließung ihrer Ehe mit
einander in Güter Gemeinschaft treten wollen,
oder nicht & Beide wohl überlegt antworteten: daß
sie miteinander in Güter Gemeinschaft treten wollten.
Da nun endlich beide meine Frage, ob sie sich zur
Ehe nehmen wollen, jedes für sich bejahet haben,
so erkläre ich hier durch, daß der hiesige Bürger
und Büttcher Mstr. Johann Christian Wilhelm
Clemenz und die Jungfer Johanne Marie
Wilhelmine Scharffe durch die Ehe verbunden
sind. Zugleich ist noch zu bemerken, daß der
Bräutigam Witwer war von der Frau Christina
Henriette geb. Einbrodt, welche den 12ten April a. c. [anni currentis = im laufenden Jahr]
gestorben ist; siehe Beilage N: VII Lit: F.
Diese Heyrathsurkunde ist von den Contrahenten sowohl
als von dem gegenwärtigen Vater der Braut

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[Seite 3]
und von folgenden vier Zeugen

1. in Gegenwart des hiesigen ansässigen Bürgers
und Maurers Johann Georg Einbrodt, aus Nordhausen,
drey und fünfzig Jahr alt, Schwieger Vater des Bräuti-
gams.

2. in Gegenwart des hiesigen Bürgers Johann Christoph
Steineke, aus Nordhausen gebürtig, drey und
vierzig Jahr alt, als Nachbar.

3. in Gegenwart des hiesigen Bürgers Heinrich
Watroth, aus Nordhausen gebürtig, fünf und vier-
zig Jahr alt, als Nachbar, und

4. in Gegenwart des hiesigen Bürgers Johann
Georg Martin Sachse, aus Nordhausen gebürtig,
fünf und dreißig Jahr alt, als Schwager, ge-
schlossen und unterschrieben, nachdem ich sämtlichen
Anwesenden diese Heyraths Urkunde an eben be-
zeichneten Tage und Jahre vorgelesen hatte.
Bei der Unterschrift ergab es sich aber, daß der
gegenwärtige Vater der Braut des Schreibens un-
kundig war, mithin nicht unterschreiben konnte;
desgleichen erklärte auch dieß der erste Zeuge Johann
Georg Einbrodt, daß er des Schreibens unkundig sey,
mithin nicht unterschreiben könne.

[es folgen 5 eigenhändige Unterschriften]

[anschließend]
Ernst Christoph Bohne, Civilstands-
beamter im Altendorf


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Lit: = Litera -> Buchstabe

 
Für diesen Text wurde offensichtlich bereits die automatische Texterkennung on-demand beauftragt.

Dabei erkannte die KI linke und rechte Seite des Kirchenbuches nicht und produzierte eine Art "Fließtext" über die jeweilige gesamte KB-Doppelseite hinweg.
 
Danke für die Mühe!
Dann habe ich es also falsch interpretiert, daß der Schreiber die Heirat nicht so gut gefunden haben könnte.

Ja, ich hatte die KI-Texterkennung versucht, es aber wohl nicht richtig gemacht. Deshalb hatte ich hier gefragt.
 
Ja, ich hatte die KI-Texterkennung versucht, es aber wohl nicht richtig gemacht.

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Darin den Auftrag für die On-demand Texterkennung erteilen.

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