Berufsbezeichnung Nädler vs. "treibt bürg. Nahrung"

Liebe Mitforschende,

mich irritiert eine Berufsangabe zu Johann Heinrich Rauper(t), der am 22. April 1792 (Nr. 9) in der Aegidienkirche heiratet und dort als Nädlermeister ausgewiesen wird, siehe:

Bei der Taufe seines Sohnes Franz Friedrich Christian am 9. März 1804 steht dort dann "treibt bürg: Nahrung", siehe

Metall wird bei der Verarbeitung bekanntlich "getrieben". Hat ein Nädler evtl. auch Besteck hergestellt und lässt sich so diese Bezeichnung erklären?

Über Aufklärung/Hinweise würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
GeLanders
 
Die Umschreibung "treibt bürgerliche Nahrung" findet sich vielfach in diesem KB, hier nur 3 Beispiele (es finden sich wesentlich mehr)




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Gemeint ist die Ausübung einer (meist selbständigen) beruflichen Tätigkeit zum Broterwerb, ohne diese näher zu spezifizieren.
 
Gemeint ist die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zum Broterwerb, ohne diese näher zu spezifizieren.

Wäre mir zu allgemein gefasst. Dass sich der Begriff offenbar auf Gewerbe, Handwerk (der hier vorliegende, konkrete Fall) und Gastronomie beschränkt, ist dem oben verlinkten Text bereits zu entnehmen ("Handel, Gewerke, Brauen und der Bierschank"); diesbezüglich lassen sich weitere Fundstellen ausmachen, welche zusammengenommen ganz gut verdeutlichen, worum es geht (s.u.). Insbesondere dürfte der Begriff nur dort zur Anwendung kommen, wo das Bürgerrecht eine Rolle spielt (also in Städten oder Märkten).


"Bürgerliche Nahrung, das Recht, Kleinhandel od. ein Handwerk zu treiben, u. bes. Bier, auch wohl Branntwein u. Kaffee, so wie gewisse Speisen an, die Stadt besuchende Landleute abzugeben."

"'Bürger' ist mithin ein Rechtstitel, der aufgrund einer wirtschaftlichen Qualifikation, der Fähigkeit, sich „bürgerliche Nahrung“ zu verschaffen, ausgegeben wird"

"Neubürger
Die Zuwanderung nach Perleberg läßt sich für die Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg durchgängig alleine über die Bürgerbücher fassen. Hier wurden jene Personen festgehalten, die das Bürgerrecht erwarben und sich damit für die selbständige Lebensführung als Gewerbetreibende, die sogenannte „bürgerliche Nahrung“ und für den Erwerb von Grundbesitz qualifizierten."

https://www.geschichtsverein-prignitz.de/3.pdf (S. 100)
 
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