Please help me with this record

https://www.archion.de/p/996aaa4563/
This record is the birth of Michael Kölbel, born on May 14, 1745, in Alfeld, Bayern. The record begins at the bottom of the page and extends onto the top of the next page. I can read the main points of the record, but there is an extensive section marked N[ota] B[ene] that I can't read. I imagine that the cleric is castigating the couple for the fact that their child was born only six months after their marriage (which was December 14, 1744), but I would appreciate knowing the exact words of the note.
 
bey dem L.
PflegAmt Hersbruck
... bey dem L[öblichen] (*)
PflegAmt Herspruck ...

neml.(ich) d. 14 Dec. A. p. vor dem
...
neml.(ich) d[en] 14 Dec[embris] A[nni] p[raecedentis] (**). vor dem
...

* vgl. https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10317665?page=27&q=löblichen+pflegamt
** des vorhergehenden Jahres

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Das Pflegamt Hersbruck war Nürnbergisch, daher galten bezüglich der Hochzeit die dortigen Verordnungen/Gebräuche, welche man in diesem ausführlichen Artikel nachlesen kann: https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb00000964?q=hochzeitsbrauch&page=249

Hier finden sich auch Ausführungen zur Fornikanten-Hochzeit vor dem "Schwarzen Tischlein". Ein solches gab es nämlich auch in der Sebalduskirche in Nürnberg; gut vorstellbar, dass dieses Vorgehen/Ritual in Alfeld übernommen wurde.

"Wenn das Brautpaar sich schon vor der Ehe „vermengt“ hat, so geschieht die Trauung unter entehrenden Formen. Sie sind allerdings auch nach dem bürgerlichen Rang etwas abgestuft, so daß überall Standesungleichheit durchschimmert. Während die ganz einfachen Leute im Lochgefängnis „zusammengegeben“ werden, werden Handwerker seit 1665 vor dem „schwarzen Tischlein“, welches im Chorumgang der Sebalduskirche steht, und gehobene Stände auf dem Turm, in dem sie ihre Unzuchtstrafen abbüßen, eingesegnet. Z. B. werden für 1760 folgende Zahlen überliefert: 39 Personen im Lochgefängnis, je 4 im Weiber-, bzw. Männereisen, d. h. Schuldturm auf der Insel Schütt, sowie am Schwarzen Tischlein, je einer auf dem Wasserturm und Luginsland. — Der Beschluß vom 9.11.1582 bestätigt, bzw. ändert teilweise den bestehenden Brauch: Die Braut muß auf dem Schleier, der Bräutigam auf dem bloßem Kopfe den Strohkranz tragen. Außerdem sind alle Tänze und Freudenspiele untersagt und nur eine Mahlzeit mit einem Tisch Hochzeitsgäste gestattet. Dazu wandert der Mann 14 Tage auf einen versperrten Turm und die Frau wird für dieselbe Zeit „an Bank und Eisen angeschlossen“. Letzteres geschieht wahrscheinlich in der Büttelstube. Wenn die Unzucht erst nach der Hochzeit ruchbar wird, müssen die Leute für das Verschweigen 10 Gulden bezahlen und außerdem die Haftstrafe ausstehen. Wer das Geld nicht zahlt, wird die doppelte Zeit eingesperrt."
(Quelle: https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb00000964?q=tischlein&page=265)
 
Thank you both for helping me understand this record. I appreciate knowing the context of the note attached to the birth record, as well as the transcription of the words.

Jean
USA
 
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